Den Begriff der Leistungsfähigkeit neu überdenken

Gastautorin Anne Challendes findet, die Bewertung der Landwirtschaftsbetriebe sollte erweitert werden. Denn es sind alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

Die kürzlich durchgeführte Vernehmlassung zum Agrarverordnungspaket 2026 hat eine wichtige Frage erneut in den Mittelpunkt gerückt: Wie lässt sich die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft bewerten, insbesondere wenn es darum geht, die landwirtschaftlichen Einkommen mit denen von Arbeitnehmenden in vergleichbaren Branchen zu vergleichen? Bislang stützt sich die Bewertung ausschliesslich auf wirtschaftliche Kriterien, die sich aus den Bilanzergebnissen der Betriebe ableiten.

Nachhaltigkeit beschränkt sich nicht auf Wirtschaft

Sollte und könnte dieser Ansatz heute nicht erweitert werden? Die Frage stellt sich sowohl aus rechtlicher als auch aus politischer Sicht. Denn das Landwirtschaftsgesetz, auf das sich dieser Vergleich stützt, erwähnt ausdrücklich kumulativ sowohl «nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe» – also sowohl die Nachhaltigkeit als auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Nachhaltigkeit beschränkt sich zudem nicht auf die Wirtschaft: Sie beruht auf drei untrennbaren Säulen – der wirtschaftlichen, der ökologischen und der sozialen. Jeder muss berücksichtigt werden. Diese Sichtweise, die die Nachhaltigkeit in ihrer Gesamtheit berücksichtigt, hat sich mittlerweile allgemein durchgesetzt und wird im Übrigen weitgehend geteilt. Sie bildet einen der Schwerpunkte der künftigen Agrarpolitik AP 2030+.

Die Eignung, von der Gesellschaft übertragene Aufgaben zu erfüllen

Unter diesem Gesichtspunkt lässt sich auch argumentieren, dass der Begriff der Leistungsfähigkeit über die reine wirtschaftliche Rentabilität hinaus erweitert werden sollte. In einem Laufwettkampf kann Leistung durch Geschwindigkeit, zurückgelegte Strecke, Ausdauer oder aus dem gemeinsamen Zieleinlauf zustande kommen.

Ebenso lässt sich die Leistungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe an ihrer Eignung messen, die von der Gesellschaft übertragenen Aufgaben zu erfüllen, effizient und verantwortungsbewusst zu produzieren, natürliche Ressourcen zu schonen sowie weitere wichtige und geschätzte Leistungen zu erbringen, deren Wert sich nicht direkt in Einkommen umrechnen lässt oder nur geringfügig monetarisiert werden kann.

Was würde das Gesetz erlauben?

Die Frage ist daher berechtigt, und die Diskussion sollte angestossen werden: Wären eine Einbeziehung weiterer Nachhaltigkeitskriterien und eine breitere Auslegung des Begriffs der Leistungsfähigkeit im Rahmen der geltenden Gesetzgebung nicht möglich? Dies würde jedenfalls sowohl die Kohärenz mit den übergeordneten Zielen der AP 2030+ als auch einen realistischen Einkommensvergleich gewährleisten.