Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts markiert das Ende einer Geschichte, die vor sieben Jahren begonnen hat. 2019 hat das zuständige Bundesamt (damals noch das Bundesamt für Landwirtschaft) ein sofortiges Verbot für den Wirkstoff Chlorothalonil per 1. Januar 2020 ausgesprochen. Es gab weder eine Ausverkaufs- noch eine Aufbrauchfrist für Lagerbestände. Sowohl in der Schweiz als auch in der EU kamen die Behörden zu…

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