«Die Agrarmassnahmen werden so komplex, dass es lohnt, sich gut zu informieren.» Dies weiss nicht nur Stefan Nydegger von der Abteilung Direktzahlungen des Kantons Bern (ADZ), sondern auch einige Landwirt(innen). Rund 100 Personen haben vergangene Woche am Inforama-Webinar zur Gelan-Agrardatenerhebung teilgenommen. Dieses wartete mit nützlichen Infos auf.

Das Problem der Einzelbäume in Hecken

Andreas Brönnimann, ebenfalls ADZ, machte deutlich, dass einheimische, standortgerechte Einzelbäume (EBBG), die in Hecken stehen, nicht angemeldet werden dürfen. Grund dieser Info ist ein Beschwerdeentscheid aus dem vergangenen Jahr. Die Regel besage, dass EBBG nicht knapp an einem Waldrand, nicht in einer Hecke, jedoch mindestens zehn Meter entfernt von einem anderen Baum stehen sollen. Eine Auswertung zeigte, dass «sehr viele Bäume falsch angemeldet wurden», betonte Brönnimann.

Falsch angemeldete Einzelbäume werden sanktioniert

Als Konsequenz auf diesen Entscheid liegt der Schwerpunkt der kommenden Kontrollen auf den Einzelbäumen. Falsch angemeldete EBBG werden sanktioniert. «Schaut, ob eure Bäume wirklich einzeln stehen. Wenn nicht, ändert dies», lautete der dringliche Appell an die Bewirtschaftenden.

Nützlingsstreifen und Mulchen im Sömmerungsgebiet

Weiter wurde unter anderem daran erinnert, dass Nützlingsstreifen zur offenen Ackerfläche gezählt werden dürfen. Sömmerungsbetrieben ist es neu erlaubt, die Flächen zu mulchen, sofern Grünpflanzen darauf stehen. «Ich möchte dabei von Weidepflege und nicht Mulchen reden», betonte Andreas Brönnimann. Mulchen zur Entbuschung ist weiterhin bewilligungspflichtig.

Melden des Bewirtschafterwechsels

Eine Verordnungsänderung gibt es auch bei Bewirtschafterwechseln. Ab 2025 müssen Wechsel, welche per 1. Januar erfolgen, bis am 31. Dezember mittels ausgefülltem Formular Bewirtschafterwechsel und dem Ausbildungsnachweis bei der ADZ  gemeldet werden.

Direktzahlungen werden umgelagert

Laut Stefan Nydegger gibt es eine Umlagerung bei den Direktzahlungen. Da neue und auch alte Programme hohe Beteiligungen erfahren, wird bei Basis- und Biodiversitätsbeiträgen gekürzt. «Dazu muss gesagt werden, wo es Änderungen gibt, habt ihr das Recht auszusteigen», erklärte Stefan Nydegger.

Gelan soll einen Nachfolger erhalten

Das Programm Gelan stösst an seine Grenzen. Das Nachfolgeprogramm AIS (Agrar-Informations-System) befindet sich im Aufbau. Es soll zeitgemäss, benutzerfeundlich und der Datentransfer zu Systemen wie Barto und E-Feldkalender möglichst einfach sein. Der voraussichtliche Start von AIS ist für die Herbsterhebung 2026 vorgesehen.

Parzellen einzeichnen bereitet Probleme

Einigen Bewirtschaftenden bereitet offenbar das Einzeichnen der Parzellen Mühe. Stefan Nydegger zeigte direkt im Portal,wie es funktioniert. Das gesamte Webinar mit dieser Anleitung kann auf der Website des Inforama angesehen werden

Weitere Informationen: www.inforama.ch/beratung/informiert/digital