Der Ständerat lehnte die Initiative Massentierhaltungs-Initiative (MTI) mit 32 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Mit 30 zu 14 Stimmen ohne Enthaltungen lehnte er es zudem ab, auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates einzutreten. In beiden Punkten folgte der Ständerat dem Antrag der Mehrheit seiner vorberatenden Kommission. Der Nationalrat hatte ich bereits in der Wintersession im gleichen Sinne geäussert.Die Gegnerseite argumentierte in der Debatte im Ständerat insbesondere, die Tierschutzgesetzgebung verbiete Massentierhaltung in der Schweiz bereits heute. Es geschehe schon genug, um das Tierwohl zu fördern. Die Initiative würde zudem zu Mehrkosten für Bauernfamilien und die Konsumentinnen und Konsumenten führen.

Höchstbestände verbessern das Tierwohl nicht 

Dass der Gegenvorschlag des Bundesrats genau wie die MTI selbst im Parlament bachab geschickt worden ist, bezeichnet der Schweizer Bauernverband (SBV) als «richtigen und nachvollziehbaren Entscheid». Die Initiative sei unnötig – eine aktuelle Analyse von Nutztiergesundheit Schwiez habe keinen kausalen Zusammenhang zwischen Bestandesgrössen und Tierwohl in wissenschaftlichen Studien nachweisen können. Konkrete qualitative Tierschutzvorgaben sind demnach wirkungsvoller als Höchstbestände, schlussfolgert der SBV. Der Gegenvorschlag hätte einen völlig anderen Fokus gehabt und die Berggebiete hart getroffen.

«Stillstand auf dem Weg zu mehr Tierwohl»

Das Parlament stelle sich gegen jegliche Verbesserungen beim Tierwohl, kritisieren der Schweizer Tierschutz STS und die Kleinbauern-Vereinigung scharf. Dies, obwohl der Bundesrat in seiner Botschaft zu seinem direkten Gegenvorschlag festgestellt hatte, dass Schweizer Nutztiere heute ungenügend geschützt sind. Mit der doppelten Ablehnung verweigere man sich einem Anliegen, das in der Gesellschaft immer mehr Unterstützung finde.

Tierwohl-Ziele sollen ins Gesetz

Um Fortschritte beim Tierwohl zu erreichen, braucht es nach Ansicht von STS und VKMB einen Systemwechsel – weg von «Hochleistungszucht und Massentierhaltung», denn die aktuelle Tierproduktion gehe in die falsche Richtung. Als nachhaltig bezeichnen sie eine bäuerliche Lebensmittelproduktion, die Rücksicht nimmt auf Tierwohl sowie Umwelt und nicht zuletzt den Bäuer(innen) nütze.

VKMB und STS hoffen auf ein Ja zur MTI, wollen aber auch einen «Aufbaupfad Tierwohl» auf den Weg bringen. Dieser solle auf Basis von RAUS und BTS Ziele gesetzlich verankern, um «substanzielle Verbesserungen» für das Tierwohl zu erreichen. Ausserdem wird auf die Sensibilisierungskampagne «Weniger Fleisch – dafür aus tiergerechter Haltung» verwiesen, die den Absatz entsprechender Produkte ankurbeln soll.  

 

Abstimmung nur über die Initiative 
Die Volksinitiative will die Massentierhaltung verbieten und die Würde der Tiere in der Landwirtschaft in die Verfassung aufnehmen. Dafür sollen Anforderungen festgelegt werden, die mindestens denjenigen der Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen. Die Initiative verlangt ausserdem Vorschriften für den Import von Tieren und tierischen Erzeugnissen. Sie lässt Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren zu. Der Bundesrat wollte zentrale Aspekte in einen Gegenentwurf aufnehmen –  konkret die tierfreundliche Unterbringung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung von Nutztieren. Er verzichtete aber etwa auf die Verankerung der Bio-Richtlinien und Importregelungen. Die Beratungen zur MTI sind nun abgeschlossen und nach den Entscheiden des Parlaments kommt nur die Initiative selbst noch in diesem Jahr vors Volk.