Die Bauernfamilie wohnt auf ihrem Hof. Der Betrieb wird zum Ertragswert geschätzt statt zum Verkehrswert, und das Bodenrecht begrenzt, wie stark er belehnt werden darf. Trotzdem steckt eine Bank einen Bauernhof heute in die gleiche Kategorie wie ein Bürogebäude oder eine Industriehalle. Für die Bauernfamilien wird das teuer: Sie zahlen für ihre Hypothek mehr Zins.
«Es ist ein gefährlicher Regulierungsfehler, der sehr rasch korrigiert werden muss!», sagt Daniel Wäfler, SVP-Kantonsrat aus Gossau ZH. Zusammen mit Donato Scognamiglio (EVP, Freienstein-Teufen ZH) hat er Ende Oktober im Zürcher Kantonsrat eine parlamentarische Initiative eingereicht.
Ihr Titel lautet «Keine Basel-III-Strafsteuer für Bauernhöfe». Die beiden verlangen, dass der Kanton Zürich eine Standesinitiative einreicht und das Anliegen damit direkt vor die Bundesversammlung bringt. Der Bund soll die Eigenmittelvorschriften für Banken und wenn nötig auch das Bankengesetz anpassen. Bauernbetriebe sollen eine eigene Kategorie erhalten, die ihrem tiefen Kreditrisiko entspricht.
Was hinter Basel III steckt
Basel III ist ein internationales Regelwerk für Banken. In der Schweiz gelten die neuen Eigenkapitalregeln seit Anfang 2025. Sie verlangen, dass eine Bank für jeden Kredit eigenes Geld als Sicherheitspolster zurücklegt. Je riskanter ein Kredit eingestuft wird, desto grösser muss das Polster sein.
Landwirtschaftliche Betriebe und Grundstücke, die dem bäuerlichen Bodenrecht unterstehen, werden laut den beiden Kantonsräten seither nicht mehr wie Wohnliegenschaften behandelt, sondern ohne Unterscheidung als Gewerbeliegenschaften. Für den gleichen Kredit an einen Landwirt muss eine Bank deshalb zwei- bis dreimal so viel Eigenkapital zurückstellen wie für die Hypothek auf ein Einfamilienhaus. Dieses Kapital kostet die Bank Geld, und die Kosten landen früher oder später beim Kunden.
Eine fachliche Begründung für die Einstufung finden die Initianten im erläuternden Bericht des Bundes nicht. Sie sei eine reine Folge davon, dass die Liegenschaftskategorien bei der Umsetzung von Basel III bereinigt wurden. Dabei gehören landwirtschaftliche Hypotheken laut den beiden seit jeher zu den sichersten Krediten überhaupt. Höfe sind unter Berufskollegen gesucht und lassen sich leichter verkaufen als andere Gewerbeliegenschaften. Angesichts der Bedeutung der Landwirtschaft für die Versorgungssicherheit und den ländlichen Raum sei eine solche Verteuerung nicht sachgerecht, schreiben die Initianten.
Bis 35 000 Franken mehr in zehn Jahren
Wie viel teurer wird eine Bauernhypothek? Auf diese Frage der BauernZeitung nennen die beiden Kantonsräte je nach Belehnung und Bank rund 0,3 bis 0,5 Prozentpunkte Zins pro Jahr. Bei einer Hypothek von 700 000 Franken sind das jährlich etwa 2000 bis 3500 Franken mehr, in zehn Jahren 20 000 bis 35 000 Franken.
Dieses Geld fehle auf dem Betrieb für Investitionen, für den Generationenwechsel oder als Reserve. Und das in einer Zeit, in der Diesel, Krankenkasse und Ersatzteile teurer werden und die Preise unter Druck sind.

Millionen Franken allein im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich gibt es rund 2500 Landwirtschaftsbetriebe mit zusammen gut 70 000 Hektaren. Im Schweizer Durchschnitt ist heute rund die Hälfte des Vermögens eines Bauernbetriebs mit fremdem Geld finanziert. Vor zwanzig Jahren waren es noch rund 40 Prozent.
Hochgerechnet stecken in der Zürcher Landwirtschaft laut den Initianten schätzungsweise 1 bis 2 Milliarden Franken Schulden, ein grosser Teil davon als Bankhypotheken. Die Zürcher Bauernfamilien zahlen damit jedes Jahr zusammen mehrere Millionen Franken zusätzlich. Schweizweit dürfte es um einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr gehen.
Junge Betriebe trifft es am härtesten
Am stärksten belastet die Einstufung die jungen Betriebe. Wer einen Hof übernimmt oder einen Stall baut, hat meist die höchsten Schulden. Gerade bei hoch belehnten Betrieben verlangen die neuen Regeln von der Bank am meisten Eigenkapital. Damit treffe es ausgerechnet jene, die in die Zukunft der Landwirtschaft investieren.
Das könne nicht im Sinne der Agrarpolitik sein. «Es ist schlicht stossend, dass landwirtschaftliche Betriebe aufgrund der Basel-III-Regulierung als zu risikoreich eingestuft werden und dadurch unverhältnismässig hohe Kosten und Belastungen tragen müssen», sagt Donato Scognamiglio.
Steigende Zinsen verschärfen das Problem
Noch sind die Folgen gedämpft, weil die Zinsen tief sind. Daniel Wäfler erinnert an die Zeit seines Vaters. Damals waren Zinsen von über 3 Prozent auch für langjährige Festhypotheken normal. Inzwischen habe man sich an die tiefen Zinsen gewöhnt.
Steigen sie wieder auf 3 oder gar 5 Prozent, wäre laut Wäfler schon ein Viertel- oder ein halbes Prozent zu viel existenziell. Spätestens dann hätte der Fehler auch bei kleineren Hypotheken massive Auswirkungen. Am stärksten betroffen wären jene Betriebe, die heute viel investieren.

Vom Kantonsrat bis in den Nationalrat
Angestossen wurde das Thema in der bäuerlichen Gruppe des Zürcher Kantonsrats. Sie wird von Hans Egli (EDU) präsidiert und greift landwirtschaftliche Themen zusammen mit dem Zürcher Bauernverband frühzeitig auf. Nach den Sommerferien gingen Egli und Daniel Wäfler auf Donato Scognamiglio zu. Er ist Verwaltungsratspräsident einer Zürcher Bank und hatte die Problematik schon länger erkannt.
Über den Verband kam rasch auch ein Vorstoss im Bundesparlament zustande. Der Zürcher SVP-Nationalrat Martin Hübscher reichte Anfang Oktober eine Interpellation ein. Er will vom Bundesrat wissen, ob dieser bereit ist, die Eigenmittelvorschriften anzupassen. Die Antwort steht noch aus.
Ostschweizer Kantone sollen nachziehen
Mit diesen beiden Vorstössen soll es nicht bleiben. Der nationale Vorstoss braucht laut den Initianten Unterstützung aus allen Landesteilen, von den Kantonsregierungen und von allen Parteien. Deshalb sollen gerade in der Ostschweiz weitere Standesinitiativen folgen.

