Markus Ming setzt sich für nachhaltiges Bauen in der Landwirtschaft ein – und zwar auf allen drei Ebenen der Nachhaltigkeit, also ökonomisch, ökologisch und sozial. Gebaut werde oft auf dem Buckel der Bäuerin. Nicht nur arbeiten sie oft unentgeldlich mit, sondern stellen auch Eigenmittel zur Verfügung. Bei der Tragbarkeitsrechnung dürfe man nicht einfach und systembedingt das auswärtige Erwerbseinkommen der Ehefrau einberechnen – quasi nach dem Motto: «Je grösser das auswärtige Einkommen der Ehefrau, desto grosszügiger darf gebaut werden.» Ming fügt hinzu: «Der tägliche Einsatz der Bäuerinnen auf den Höfen ist es wert, sich für sie einzusetzen.»
Durch Neubauten tappen Bauernfamilien in die Schuldenfalle – das soll sich jetzt ändern
Durch Fehlinvestitionen in landwirtschaftliche Bauten stehen Bauernfamilien mit dem Rücken zur Wand. Da Investitionsentscheide eine Schlüsselrolle einnehmen, wird Kapital für viele Jahre gebunden. Die Betriebsflexibilität für andere Betriebszweige ist extrem eingeschränkt. Mancherorts kommt es zu Liquiditätsengpässen und Überlastung bis hin zu Burnout. Verantwortlich für solche Fehlinvestitionen seien auch Investitionskredite, insbesondere die dafür gerechnete Tragbarkeit, die nicht mehr zeitgemäss sei, sagt Markus Ming. Dabei werde kaum etwas für die Vorsorge eingeplant, noch würde die Mitarbeit der Bäuerin mit einem Lohn abgegolten.Für den Versicherungsschutz der Bäuerin sorgen
Der Vorschlag von Ming lautet: Sobald der Staat sich an der Finanzierung von Bauten mit Investitionskrediten und/oder Subventionen beteilige, solle die Bauernfamilie zwingend verpflichtet werden, für einen angemessenen Versicherungsschutz der Bäuerin zu sorgen. «Wenn nicht, erhält der Betrieb keine staatlichen Finanzmittel. So einfach wäre das!», so Ming. Dies solle zudem durch Agrarkreditkassen regelmässig geprüft werden.
Es bewegt sich was
Immerhin besteht die Hoffnung, dass sich dies rasch ändert. Mit der 2019 im Parlament eingereichten Motion 19.3445 der BD-Fraktion (heute Die Mitte) kommt Bewegung in die Sache. Martin Würsch, Bereichsleiter für Strukturverbesserungen beim Bundesamt für Landwirtschaft, wies am Agridea-Kurs darauf hin, dass der angemessene Versicherungsschutz des Ehepartners zukünftig bei der Vergabe von Investitionshilfen sichergestellt werden müsse. Als mitarbeitendes Familienmitglied sollen Ehegatten zudem einen regelmässig ausbezahlten Barlohn erhalten beziehungsweise als Selbstständigerwerbende einen Anteil des landwirtschaftlichen Einkommens.

