Die 67 Stellungnahmen, mit denen sich Organisationen, Parteien und Kantone an der nun abgeschlossenen Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) beteiligt haben, seien mehrheitlich positiv ausgefallen. Insbesondere begrüsst man laut Ergebnisbericht, dass verschiedene Vorgaben an die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst worden sind. Nur von der SVP hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine grundsätzliche Ablehnung erhalten. Dies mit der Begründung, die Revision bringe eine zu starke Regulierung und es fehlten Ausnahmen für kleine Schlachtbetriebe.

Per 1. Januar 2022 tritt die revidierte Verordnung in Kraft. Für jene Änderungen, die von den Schlachtbetrieben bauliche Massnahmen erfordern, sieht das BLV gemäss Mitteilung eine Übergangsfrist von zehn Jahren vor. Eine Übergangsfrist von einem Jahr sieht gibt es für die Dokumentationspflicht bei der CO2-Betäubung von Schweinen.

Schonendere Gasgemische für Geflügel

Die neue VTSchS schafft laut BLV die Grundlage dafür, Hühner und Truthühner in Zukunft nicht ausschliesslich mit CO2, sondern mit einem Gemisch verschiedener Gase zu betäuben. Das gilt als schonender, da Kohlendioxid Augen, Lungen und Nasen-Schleimhäute stark reizen kann. Da Geflügel mit einem Gewicht über zwei Kilo nicht rasch genug enthauptet werden könne, müssen solche Tiere nach einer ungenügenden Betäubung stattdessen nachbetäubt werden.

Präzisere Vorgaben zur Elektrobetäubung

AboDer Schweizer Tierschutz bringt brennende Themen auf das Parkett und sucht nach Lösungen einer Tierschutz-konformeren Schlachtung. (Bild STS)Auktion«Oftmals sind die Tiere vor der Tötung ungenügend betäubt»Freitag, 25. Juni 2021 Basierend auf neuen Forschungsergebnissen wurden die Ansatzstellen für die Bolzenschussgeräte bei Yaks und Wasserbüffeln neu festgelegt. Ausserdem sind nun die Leitsymptome, anhand derer die Betäubung überprüft wird, erweitert und je nach Anwendungszweck (bei Unsicherheiten oder für Stichproben) unterteilt. Weitere Anpassungen gab es laut BLV bei den Entblutungszeiten für kleine Wiederkäuer. Die Ganzkörperdurchströmung wird als Betäubungsmethode für Säugetiere nicht mehr zugelassen, da der Betäubungserfolg nicht gewährleistet werden könne.

Fische und Panzerkrebse neu auch geregelt

Ein Herzstück der Revision ist die Aufnahme von Bestimmungen zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen.  Sie wird damit gerechtfertigt, dass diese Tiere in der Schweiz zunehmend an Bedeutung gewinnen. Ab 2022 gilt daher z. B. die Vorschrift, dass Fische und Panzerkrebse vor der Schlachtung ihren Bedürfnissen entsprechend in Hälterungsbecken bleiben müssen und es gibt auch für diese Tiergruppen Leitsymptome, um den Betäubungserfolg zu überprüfen.