CO2-Betäubung verursache bei Schlachtschweinen enorme Schmerzen – Verbot gefordert

Der Verein Sentience Politics fordert im Rahmen der Totalrevision der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten ein Verbot der CO2-Betäubung. Es gebe Alternativen, die weiter erforscht werden müssen.

Die Betäubung von Schweinen mit CO2 vor der Schlachtung gehe mit massivem Tierleid einher, schreibt Sentience Politics in einer Mitteilung. Die Wirkung trete verzögert ein, das Gas reize Augen, Nasenschleimhäute und Lungen schwer und der Sauerstoffmangel löse Panik aus. Insgesamt eine «enorm schmerzhafte und leidvolle Erfahrung», die der Tierschutzverein mit einem Verbot der CO2-Betäubung in Zukunft verhindern will.

Alternativen haben Forschungsbedarf

Anstelle von CO2 könne man Neongas oder Gasgemische von Argon oder Stickstoff mit CO2 verwenden. Diese Alternativen müssen aber noch besser erforscht werden, wofür Sentience Politics eine aktive Förderung verlangt. In der EU seien dafür kürzlich zwei Millionen Euro gesprochen worden.

Treiben ohne Elektroschocks

Weiter soll nach Meinung von Sentience Politics in Zukunft das Treiben der Schlachttiere nach der Anlieferung zum Schlachthaus ohne E-Treiber vonstatten gehen. Die Elektroshocks seien für die Tiere eine «enorme Belastung» in einer bereits schwierigen und ungewohnten Situation und zudem schmerzhaft.

Hier solle auf schonendere, tierfreundlichere Alternativen ausgewichen werden.

Verbesserungen bei der Betäubung

Aus den Ergebnissen des Berichts «Tierschutz und Fleischkontrolle in Schlachtbetrieben» folgere man, dass es mehr Kontrollen des Betäubungserfolgs braucht. Durch nicht korrekt angesetzte Betäubungszangen oder zu lange Zeitspannen zwischen Betäubung und Entblutungsschnitt entstehe unnötiges Tierleid. Hier braucht es laut Sentience Politics bessere Methoden, bessere Schulungen und eine genaue Dokumentation.

Nachbetäubung auch bei Geflügel

Bei Hausgeflügel bis zwei Kilogramm darf gemäss Vernehmlassungsentwurf nach einer Fehlbetäubung das Tier unverzüglich enthauptet werden. Das lehnt die Tierschutzorganisation entschieden ab und verlangt eine angemessene Nachbetäubung. Dasselbe gelte für eine mangelhafte Entblutung.

Weiter müssten die Regelungen zur schonenden Schlachtung bei den Krebstieren nicht nur auf Panzerkrebse bezogen werden. Das sei wissenschaftlich nicht nachvollziehbar.

Die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung dauert bis zum 15. Januar 2021. Mehr zur Revision lesen Sie hier.

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