Bund überarbeitet Tierschutzregeln beim Schlachten

Noch bevor die schonende Schlachtung von Nutztieren in der Verfassung verankert wird, passt der Bund die Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten umfassend an. Diese regelt etwa die Betäubungsmethoden und weitere Vorgaben zur Schlachtung.

Bei der Schlachtung soll vermieden werden, dass die Tiere Schmerz empfinden, leiden oder Angst haben. Diesen Grundsatz will der Bundesrat künftig sogar in der Verfassung verankern. Er nimmt damit ein Anliegen der Massentierhaltungsinitiative auf.

In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Missstände auf Schlachthöfen publik. Eine kürzlich publizierte Analyse des Bundes von 67 Schlachtanlagen ergab, dass in vielen Schlachtbetrieben die Kontrolle gänzlich fehlte oder nicht korrekt vorgenommen wurde (wir berichteten). Darunter leiden vor allem Schweine: Bei der Elektrobetäubung von schweren Schweinen sei die Stromleistung nicht immer ausreichend gewesen, hiess es in der Studie.

Totalrevision der Verordnung vorgelegt

Als Reaktion auf die festgestellten Mängel unternahm das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Schritte, um den Tierschutz beim Schlachten zu verbessern. Nun liegt die Totalrevision einer Verordnung auf dem Tisch, welche den Tierschutz beim Schlachten verbessern soll.

Gemäss Mitteilung des Bundes vom Dienstag sollen Stress und Leiden für die Tiere weiter vermindert und das Tierwohl bei der Schlachtung besser gewährleistet werden. So sind insbesondere Anpassungen bei den Betäubungsmethoden vorgesehen. Dazu zählen Präzisierungen, die eine wirksame Elektrobetäubung und die Beurteilung des Betäubungserfolges sicherstellen sollen.

Neu auch Vorgaben für Fische und Panzerkrebse

Hinzu kommen laut dem Bund erstmals auch konkrete Vorgaben zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen. Neu ist auch die Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern enthalten. Diese in Grossbetrieben etablierte Betäubungsmethode erfolgt zurzeit ausschliesslich mit CO2. Die gesetzlichen Vorgaben werden nun so formuliert, dass künftig auch Gasgemische eingesetzt werden können, die wissenschaftlich als tierfreundlicher beurteilt werden als CO2.

Die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung dauert bis zum 15. Januar 2021.

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