Nur wer genau Bescheid weiss über die korrekte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) soll diese künftig erwerben und einsetzen dürfen, so das erklärte Ziel des Bundesamts für Umwelt (Bafu). Bereits heute braucht man für die berufliche Verwendung eine Fachbewilligung, die geltenden Regeln müssten aber zur Erreichung der Ziele im Aktionsplan PSM ergänzt werden, heisst es im erläuternden Bericht zur Anpassung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung. Zusammen mit den betroffenen Kreisen (z. B. dem Schweizer Bauernverband, den Fachstellen Pflanzenschutz und den Bildungseinrichtungen) seien dazu verschiedene Möglichkeiten erarbeitet worden. Schlussendlich habe man sich für die Variante mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis entschieden.

Prüfungsfrei für bisherige Inhaber

Informationen zusammengestelltAlles Wichtige für den Anwenderschutz beim PflanzenschutzMittwoch, 6. Oktober 2021 Um den «bestmöglichen Einsatz» von PSM im beruflichen Rahmen sicherzustellen, bekommt ab 2026 nur noch eine Fachbewilligung, wer eine entsprechende theoretische und praktische Prüfung bestanden hat. Ein Ausbildungsabschluss, etwa als Landwirt/in EFZ, wird nicht mehr als gleichwertig anerkannt. Dasselbe gilt für langjährige Berufserfahrung. Die Bewilligung verfällt nach acht Jahren, wenn nicht eine bestimmte Anzahl Weiterbildungsstunden besucht worden ist.

Die Prüfung könne auch während der Ausbildung abgelegt werden. Wer bereits eine Fachbewilligung hat, muss bis am 30. Juni 2026 eine neue beantragen, um sie prüfungsfrei zu erhalten. Bisherige Inhaber(innen) sind aber nicht von Weiterbildungspflicht ausgenommen.

Einheitliches Kompetenz-Niveau

Alle beruflichen Anwendungsgebiete von PSM – sprich Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft und auch spezielle Bereiche wie Bahninfrastruktur, Unterhalt von Sportplätzen usw. – sind von der geplanten Änderung betroffen. Die Themen für die Weiterbildungskurse sind in der Verordnung vorgegeben und Prüfungsstellen sowie Kursanbieter müssen anerkannt sein. Damit will man ein national einheitliches Niveau hinsichtlich Anforderungen an und Qualität der Kompetenzen im Umgang mit PSM erreichen.

Personal ohne Bewilligung anleiten

Wer keine Fachbewilligung hat, soll PSM dann einsetzen dürfen, wenn er oder sie  vor Ort von einer Person mit Fachbewilligung angeleitet wird. Diese «Anleitung» müsse folgende Infomationen umfassen:

Name und Zweck des PSM
Angaben zur Zubereitung der Spritzbrühe
Ort der Ausbringung und Lokalisierung der zu behandelnden Flächen
Wahl und Einstellung der geeigneten Geräte
Zeitpunkt des Einsatzes (Datum und Uhrzeit)
Umgang mit Resten der Spritzbrühe
Reinigung der Geräte (Ort, Umgang mit Spülwasser)
Gefährlichkeit des Mittels und Präventionsmassnahmen (Umwelt, Gesundheit)
Sicherheitsdatenblatt
Adresse, die bei Fragen oder in Notfällen zu kontaktieren ist

Separate Bewilligung für den Wald

Unterschiede gibt es aber bei der Verteilung der Kosten. So sollen im Falle der Landwirtschaft die Kantone «und/oder» dei Bewilligungs-Inhaber die Ausbildungskosten tragen, während in der Waldwirtschaft und dem Gartenbau primär Letztere zur Kasse gebeten werden. Allerdings sind die Bewilligungen spezifisch für einen Bereich: Landwirte mit Waldbesitz müssen somit eine separate Fachbewilligung im Bereich der Forstwirtschaft erlangen, wenn sie im Wald PSM einsetzen wollen.

Bei den Kostenangaben handle es sich um eine grobe Schätzung und die Kantone könnten den Preis für die Kurse zwecks Kostendeckung frei festlegen, bemerkt das Bafu. Weiter sind 50 Franken Gebühren für die Fachbewilligungen vorgesehen, die von den Inhaber(innen) getragen werden sollen.

Digitales Register und Kontrolle beim Kauf

Alle Inhaberinnen und Inhaber einer Fachbewilligungen sollen in einem digitalen Register erfasst werden. Geplant ist, dafür das Portal Agate zu nutzen, auf dem auch die obligatorischen Weiterbildungen aufgeführt werden sollen. Das dürfte den zusätzlichen administrativen Aufwand für Landwirt(innen) reduzieren, da sie bereits mit Agate vertraut sind. Verkaufsstellen von PSM müssen künftig überprüfen, ob der Kunde eine gültige Bewilligung hat.

Dreifach positiven Effekt erwartet

Sowohl auf die Gesundheit der Anwender als auch die Umwelt sollen die neuen Regeln einen positiven Effekt haben. Und auch gesellschaftlich wird ein solcher erwartet: Die Wahrnehmung und das Vertrauen der Bevölkerung hinsichtlich des Einsatzes von PSM werde verbessert, prognostiziert das Bafu.

Die Vernehmlassung zur revidierten Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung läuft bis am 5. April 2022. Hier finden Sie alle Unterlagen zur Vernehmlassung.