Grosser Ärger an der Hauptversammlung der IG Swiss Fleckvieh: Schaukühe von einem eigentlich gesperrten «BVD-Betrieb» seien im Januar an der Swiss Expo in Lausanne VD aufgelaufen.

Diesen Vorwurf erhob ein enervierter Viehzüchter am letzten Samstag in Münsingen BE. Und BVD ist auch mit Bezug auf die Junior Expo in Bulle FR vom vergangenen Dezember wieder aktuell – zumindest «dem Vernehmen nach».


Auf einen anderen Betrieb


Einige Betriebe, die aufgrund einer BVD-Diagnose gesperrt wurden, nutzen ein Hintertürchen, wollen sie trotz Sperrung mit ihren Tieren an einer Schau auflaufen: Sie verstellen ihre Kühe vorgängig einfach auf einen anderen Betrieb. Besonders delikat dabei ist, dass deren Abgang auf dem Heim- respektive Ankunft auf dem Zielbetrieb auf einen früheren Zeitpunkt datiert wird.

Das Resultat: quasi ein erkünsteltes Prädikat «BVD-frei». Matthias Schelling, Direktor der Genossenschaft Swissherdbook in Zollikofen BE, bestätigt eine solche Praxis. Sei ein Züchterbetrieb aufgrund von BVD gesperrt, könne es durchaus vorkommen, dass dieser zu einer solch «verantwortungslosen Taktik» greife.


Grundsätzlich möglich


Auch Jürg Guggisberg, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Identitas AG, räumt ein, dass es grundsätzlich möglich sei, diese Tiere zu verstellen. Nur schon mit Blick auf eine allfällige Überführung ins Schlachthaus sei das nötig. Und der Tierhalter sei für seine Meldungen verantwortlich.

Als die Tierverkehrsdatenbank dannzumal ins Leben gerufen worden sei, «wollten wir möglichst die Realität abbilden», sagt Guggisberg. Entstanden sei letztlich ein System mit

guter Rückverfolgbarkeit der Verstellungen ohne technische Sperren.

Vollzug: Kantone zuständig


Nachgefragt beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), verweist dieses betreffend die Bestimmungen hinsichtlich BVD für die

Auffuhr von Tieren an Viehausstellungen auf die geltende Tierseuchenverordnung.

Demzufolge dürfen auf Viehmärkten und -ausstellungen nur Tiere aus anerkannt BVD-freien Betrieben ausgestellt werden. «Der Vollzug der Tierseuchenverordnung wie auch des Tierseuchengesetzes erfolgt durch die Kantone», lautet die BLV-Antwort. Zudem seien natürlich die Tierhalterinnen und -halter angehalten, sich an die geltende Gesetzgebung zu halten.


Gerade im Kanton Freiburg liesse sich gemäss Matthias Schelling gegenwärtig «eine erhebliche Nervosität betreffend BVD» feststellen. «Dem Vernehmen nach» – als Informationsquelle nennt dieser gewisse Züchter – würden die damals an der Junior Expo Bulle gelisteten Betriebe nachgetestet. Der freiburgische Kantonstierarzt Grégoire Seitert kann dies mit Verweis auf den Datenschutz nicht bestätigen. In Bulle seien nur negativ getestete Betriebe präsent gewesen, bemerkt dieser.


Noch nicht besiegt


Inwieweit das Munkeln um ein Nachtestprozedere von der Wirklichkeit genährt wird, vermag Matthias Schelling nicht abzuschätzen. «Sicher ist aber, dass BVD noch nicht besiegt ist.» Deshalb müsse den Ursachen weiter nachgegangen werden. Ansonsten wären bereits investierte Millionen zur BVD-Bekämpfung vielleicht umsonst ausgegeben worden.

Mit Bezug auf die anstehende Fachmesse Tier & Technik in St. Gallen bekräftigt er, dass intern bei Swissherdbook betreffend BVD intensiv diskutiert werde. Denn dort verlange der St. Galler Kantonstierarzt keine Tests. Dies sei zwar nicht im Sinne von Swissherdbook, aber die Entscheidungshoheit liege hier beim Kanton St. Gallen.

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