Während die Blauzungenkrankheit die Schweiz bereits erreicht hat, besteht nun mit einem ersten Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland auch das Risiko eines weiteren Seuchenausbruchs in der Schweiz. Seuchen stellen eine immer grössere Bedrohung für die Landwirtschaft dar. Mit einer Tierseuchenversicherung der Schweizer Hagel haben Landwirte die Möglichkeit, sich beim Ausbruch einer Seuche vor finanziellen Folgen zu schützen. Seit dem 10. Januar werden aber von der Schweizer Hagel keine neuen Offerten mit MKS-Deckung mehr ausgestellt. Was bedeutet das für die Landwirte und welche Vorteile bringt eine Versicherung? Die BauernZeitung hat bei der Versicherung nachgefragt.[IMG 2]

Weshalb besteht bei der Schweizer Hagel aktuell ein Stopp an neuen Offerten mit MKS-Deckung?

Luzia Kaufmann: Seit dem MKS-Ausbruch in Deutschland hat aufgrund der Nähe auch das Risiko eines Ausbruchs in der Schweiz massiv zugenommen. Die aktuelle Lage ist mit einem bereits brennenden Haus, das nicht mehr versichert werden kann, vergleichbar.

Was bedeutet dieser Stopp im Konkreten für die Landwirte?

Tierseuche Maul- und Klauenseuche in Deutschland – was bedeutet das? Freitag, 10. Januar 2025 Landwirte, die ihre Schweine oder Kühe bereits bei der Schweizer Hagel versichert haben, behalten selbstverständlich ihre komplette Deckung inklusive MKS bei und können im Schadenfall auf uns zählen. Landwirte, die noch keine Tierseuchenversicherung haben, können aktuell eine Versicherung ohne MKS-Deckung abschliessen. Sobald wir die MKS-Deckung wieder geben können, wird bei diesen neuen Policen die MKS automatisch wieder eingeschlossen. Oder sie warten, bis wir auf Neu-Abschlüsse wieder die vollständige Deckung inkl. MKS geben können. Mit jedem Tag, der ohne neuen Seuchenfall vergeht, steigt die Chance, dass wir diese Einschränkung wieder aufheben können. Neben MKS sind aber auch andere Krankheiten wie Botulismus oder BVD bei den Kühen oder Afrikanische Schweinepest und Enzootische Pneumonie bei den Schweinen versichert.

Wie viele Betriebe nehmen aktuell eine Tierseuchenversicherung in Anspruch?

Aktuell haben über 2000 Schweizer Betriebe ihre Schweine, Kühe, Legehennen und Mastpoulets bei uns versichert. Wir bieten Individual- und Kollektivverträge an.

Nach welchen Kriterien wurde entschieden, welche Tierseuchen versichert werden und welche nicht?

Die Schweizer Hagel hat das Tierseuchenportfolio für Schweine und Geflügel der Axa 2023 übernommen und die Bedingungen wie auch die Prämien beibehalten. Grundsätzlich kann man sagen, dass diese Tierseuchenversicherungen über all die Jahre zusammen mit den jeweiligen Branchen entwickelt wurden. Im Vordergrund stehen gesetzlich geregelte, existenzbedrohende Tierseuchen, gegen die sich ein Landwirt selbst nicht genügend schützen kann, wie zum Beispiel die Salmonellose bei den Legehennen. Dann gibt es noch einige Krankheiten wie die Räude bei den Schweinen oder der Botulismus bei Kühen, die zu wirtschaftlichen Schäden führen können und auf Wunsch der Branche eingeschlossen wurden.

Sind die Landwirte bei Versicherungs-Abschluss direkt gegen alle von der Schweizer Hagel angebotenen Seuchen versichert?

Ja, sofern die Antrags-Antworten keinen Grund zu einem Ausschluss geben, erhalten die Landwirte eine vollständige Deckung gegen alle in der Offerte erwähnten Seuchen. Einzig für die Schweine-Dysenterie-Deckung verlangen wir einen negativen Brachyspiren-Befund. Der Landwirt kann die Versicherungssummen individuell wählen. Bei der Milch- und Mutterkuhversicherung kann er auch entscheiden, ob er nur den Ertragsausfall oder auch den Tierwert versichern möchte.

Wann übernimmt bei einem Seuchenfall die Tierseuchenversicherung und wann der Bund?

Bei hochansteckenden Seuchen wie der MKS, ASP oder Vogelgrippe entschädigt der Bund 90 % des Tierwertes. Diese Entschädigung wird bei Geflügel und Rindern von unserer Tierwertentschädigung abgezogen. Hintergrund ist, dass ein Geschädigter keinen Profit aus einem Schaden schlagen soll. Versicherungsleistungen wegen Betriebsunterbruch werden vollständig entsprechend der Police ausbezahlt.

Wie sieht es bei den Schweinen aus?

Hier gibt es bei hochansteckenden Seuchen keinen Abzug, da diese Versicherung auf der Basis von Tierplätzen bzw. Deckungsbeiträgen aufgebaut ist. Bei Mastschweinen entschädigen wir im Falle von hochansteckenden Seuchen gegen Nachweis sogar bis zum Dreifachen des pro Tierplatz vereinbarten Betrages, entsprechend maximal drei Mastdurchgänge.

Für welche Betriebe ergibt ein Versicherungs-Abschluss Sinn?

Grundsätzlich muss jeder Landwirt selber prüfen, ob und wie er das Risiko einer Tierseuche auf seinem Betrieb versichern möchte. Grössere Betriebe, deren Haupteinkommen aus der Tierhaltung stammt, entscheiden sich eher für eine Versicherung als breiter diversifizierte Betriebe.

Was wird bei einem Schadenfall von der Versicherung übernommen?

Die Entschädigung des Ertragsausfalls bildet den Grundbaustein all unserer Tierseuchenversicherungen. Dazu kommen je nach Tierart und Seuche auch noch Entschädigungen für Tierwert, Reinigung und Desinfektion, Entsorgung, tierärztliche Behandlungs- und zusätzliche Kosten wie zum Beispiel Quarantäne-Aufwand.

Ist auch eine Versicherung gegen die Blauzungenkrankheit möglich?

Aktuell ist die Blauzungenkrankheit nicht gedeckt. Bei Entwicklung der Rindvieh-Versicherung ging man davon aus, dass Landwirte ihre Tiere mittels Impfung schützen können und so keine grösseren Schäden entstehen. Wir alle wissen, wie dramatisch schnell sich diese Situation mit dem Auftreten von BTV-3 und der fehlenden Verfügbarkeit von Impfstoffen geändert hat. Wir sind im engen Austausch mit den Behörden, Tierärzten und betroffenen Landwirten. Hoffnung besteht, dass bald viele Tiere geimpft und so das Tierleid und die Schäden gemindert werden können. Auch die Möglichkeit einer Versicherungsdeckung prüfen wir monatlich.

Weitere Informationen