Eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe sei die Ursache gewesen für den Tod von Geflügel in einem Hobbybetrieb im Zürcher Unterland, meldet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer Mitteilung. Um die weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, gelten nun in der gesamten Schweiz Schutzmassnahmen, die das BLV zusammen mit den Kantonen ergriffen hat. 

Eiertransport unter strengen Auflagen

Ab morgen Samstag, 27. November 2021 gelten in den Geflügelbetrieben in den Gemeinden rund um Hüntwangen für mindestens drei Wochen die höchsten Sicherheitsbestimmungen, so das BLV in der Mitteilung. Betroffen sind auch Teile von Gemeinden der Kantone Aargau und Schaffhausen. In diesen sogenannten Schutz- und Überwachungszonen führen die Veterinärdienste laut BLV Untersuchungen zum Seuchenstatus des Geflügels durch. Eier oder Geflügel dürfen dort nur unter strengen Auflagen und mit Bewilligung transportiert werden. Geflügelmärkte und -ausstellungen sind in dieser Umgebung verboten. 

Kontroll- und Beobachtungsgebiete

Des Weiteren wurden für die gesamte Schweiz präventive Massnahmen ergriffen. Da Wildvögel die Seuche einschleppen, werden ab Montag die Uferstreifen ein bzw. zwei Kilometer rund um die grossen Gewässer im Schweizer Mittelland zu sogenannten Kontroll- und Beobachtungsgebieten. In diesen Zonen gelten besondere Vorschriften für die Fütterung und den Auslauf. In den Kontrollzonen dürfen Hühner, Gänse oder anderes Hausgeflügel nur noch unter Auflagen ins Freie, zum Beispiel in Aussenräume mit einem dichten Dach und vergitterten Seitenwänden oder auf Auslaufflächen, die mit einem Netz vor Wildvögeln geschützt sind. Gänse oder Laufvögel seien zudem von Hühnern getrennt zu halten, vermeldet das BLV.

Weiterhin BTS-Beiträge

Diese Massnahmen gelten mindestens bis Ende Januar. Direktzahlungen für «besonders tierfreundliche Haltung» werden weiterhin ausbezahlt, teilt das BLV mit. Nach heutigem Wissensstand sei der Virusstamm nicht auf Menschen übertragbar. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist laut BLV unbedenklich.