Der Kanton Graubünden hat schweizweit die grösste Wolfsdichte, und die Anzahl der sich etablierenden Wolfsrudel steigt weiter. Dadurch wird der Herdenschutz immer anspruchsvoller. Wie die Standeskanzlei am Mittwoch mitteilte, genügen die Vorgaben des Bundes «den herrschenden Verhältnissen nicht mehr in allen Belangen». Der Kanton Graubünden hat deshalb eine eigene Wegleitung zum Herdenschutz und zum kantonalen Herdenschutzhundeprogramm ausgearbeitet.

Weitere Rassen zugelassen

Der Bund schliesst alle Herdenschutzhunde aus seiner Förderung aus, die nicht den Rassen Montagne des Pyrénées oder Maremmano Abruzzese angehören. Mit dem Bündner Herdenschutzhundeprogramm wird die Möglichkeit für Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter geschaffen, auch andere geeignete Hunde unabhängig ihrer Rassenzugehörigkeit für den Herdenschutz vom Kanton anerkennen zu lassen. Damit erhalten sie Fördermittel wie jene Bewirtschafter, welche offizielle Herdenschutzhunde des Bundes einsetzen.

Weiter lässt der Bund nicht zu, dass Tierhaltende oder Alpbewirtschaftende ihre Herdenschutzhunde selber kaufen, aufziehen und ausbilden. Genau diese Eigenverantwortung wollen laut Mitteilung viele Betroffene jedoch übernehmen. Graubünden ermöglicht diese Mitwirkung und unterstützt die Haltung von Herdenschutzhunden unabhängig von der Rasse und von der Herkunft.

Einzelbetriebliches Konzept

Voraussetzung für diese Unterstützung ist ein einzelbetriebliches Herdenschutzkonzept, das mit der Herdenschutzberatung des Plantahofs und der Fachberatung Herdenschutzhunde erarbeitet und umgesetzt wird. Für jeden Betrieb werden vor Ort Massnahmen festgelegt. Laut Mitteilung unterstützt der Kanton die Umsetzung des kantonalen Herdenschutzhundeprogramms in den Jahren 2021 bis 2026 mit 2,495 Millionen Franken. Der Bund übernimmt davon einen Anteil von 1,052 Millionen Franken.

Der Kanton Graubünden investiert neben dem Personaleinsatz in den involvierten Ämtern einen beachtlichen finanziellen Betrag zur Unterstützung des Herdenschutzes und der Herdenschutzhunde, hält der Kanton in seiner Mitteilung fest.