In der Schweiz werden zahlreiche Tierseuchen entweder staatlich bekämpft oder überwacht. Wer Tiere hält und betreut, ist verpflichtet, den Verdacht auf und den Ausbruch von Seuchen einem Tierarzt zu melden. Das Bundesamt für Lebensmittel­sicherheit und Veterinärwesen (BLV) unterhält das Informationssystem «Seuchenmeldungen» und publiziert aktuelle Fälle.

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Die Seuchenlage ist nicht stabil. Während einige Seuchen von der Liste verschwinden, werden andere neu aufgenommen oder wechseln die Kategorie, weil sie beispielsweise vermehrt auftreten. So wird die Liste der in der Tierseuchenverordnung geregelten Tierseuchen aufgrund der aktuellen Situation immer mal wieder angepasst. Zuletzt am 1. November 2022.

Die Schweiz bekämpft aktiv

Die Schweizer Rindviehhaltenden sind seuchenerprobt. Man erinnert sich in diesen Kreisen noch bestens an BSE ­(Bovine spon­giforme Enzephalopathie). Nach intensiver Bekämpfung gilt die Schweiz seit 2015 als Land mit vernachlässigbarem BSE-Risiko.

Hingegen tauchen immer wieder akute Infektionen mit dem Bovine Virus-Diarrhoe (BVD-­Virus) auf. Hier befinde man sich auf der Zielgeraden – vor der Ausrottung, heisst es. Beide gefürchteten Krankheiten gehören zu den auszurottenden Tierseuchen. Während die einen Seuchen mit staatlichen Mitteln intensiv bekämpft werden und dadurch schliesslich verschwinden, tauchen andere auf.

Nicht neu, aber steigend

Seit 2019 steigen die Fallzahlen der bakteriellen Krankheit Coxiellose stetig an. In den letzten zehn Jahren (2012 bis 2021) hat sich die Anzahl der Fälle verdoppelt. Betroffen sind hauptsächlich Rinder (82 %), Ziegen (12 %) und Schafe (5 %). «Die Anzahl gemeldeter Aborte, die auf den Erreger der Coxiellose, Coxiella burnetii, zurückgeführt werden, nimmt seit dem Jahr 2016 leicht zu. Die Gründe sind bisher nicht bekannt», erklärt das BLV auf Anfrage. Coxiellose gehört beim Bund (noch) in die Kategorie der zu überwachenden Tierseuchen. Diese sind der Meldepflicht unterworfen. Coxiellose ist in der Liste des Bundes aber auch unter einer weiteren Kategorie aufgeführt: unter den Zoonosen. Coxiellose gehört wie BSE zu den Krankheiten, die zwischen Mensch und Tier übertragen werden können. Menschen stecken sich mit solchen Krankheitskeimen über den direkten Kontakt zu infizierten Tieren oder den Konsum von durchseuchten Lebensmitteln tierischer Herkunft an.

Auf die Frage, was Tierhalterinnen und Tierhalter tun können, erklärt das BLV, dass diese insbesondere bei Aborten wachsam sein müssten und jeden ­Abort von Rindern, Schafen oder Ziegen der Tierärztin oder dem Tierarzt melden müssten. «Abortuntersuchungen bei Wiederkäuern helfen, ein mögliches Infektionsrisiko zu erkennen und Ansteckungen beim Menschen vorzubeugen», so das BLV.

Aborte immer melden
Die Coxiellose verläuft oft ohne erkennbare Symptome. Bei Wiederkäuern kann sie Aborte auslösen. Beim Menschen äussert sie sich als sogenanntes Q-Fieber allenfalls als akute, grippeähn­liche Krankheit. Komplikationen wie Lungenentzündung sind laut BLV möglich.

Coxiellen befallen neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Wildtiere. Weiter können auch Katzen und Hunde, Kaninchen und Nager daran erkranken. Oft verläuft die Infektion bei Tieren unbemerkt. Bei Rindern kann Coxiellose aber zu Fruchtbarkeitsstörungen und zu sporadischen Spätaborten führen.

Tierhaltende müssen jeden Abort von Rindern, Schafen oder Ziegen dem Tierarzt melden. Verwirft innert vier Monaten mehr als ein Tier, ist Abortmaterial unter anderem auch auf Coxiella burnetii zu unter­suchen.