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Verordnungspaket Parlamentarische Initiative 19.475: Was kommt?

Am 13. April 2022 hat der Bundesrat den Entscheid gefällt, die Parlamentarische Initiative Pa. Iv. 19.475 anzunehmen. Erste Änderungen im Ökologischen Leistungsnachweis ÖLN treten bereits per 2023 in Kraft. Aber welche Bestimmungen gelten neu und welche Direktzahlungsprogramme gibt es? Hier eine Übersicht dazu.

Änderungen im ÖLN

Ab 1. Januar 2023 • Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Risikopotenzial • Reduktion von Abschwemmung und Abdrift • Ausrüstung von PSM-Geräten mit Spritzeninnenreinigung ist obligatorisch • Neu bei 7% BFF anrechenbar: Nützlingsstreifen in Dauerkulturen und auf oAF • Nicht mehr bei 7% BFF anrechenbar: Blühstreifen für Bestäuber und andere Nüzlinge Ab 1. Januar 2024 • 3,5% BFF auf Ackerfläche (ab >3 ha oAF) in Tal- und Hügelzone - neu anrechenbar bis 50% der Fläche: Getreide in weiter Reihe - gleiche Fläche auch an Mindestanteil BFF von 7% anrechenbar • Suisse-Bilanz: Fehlerbereich von 10% für Stickstoff und Phosphor fällt weg für Bilanz 2024 • Schleppschlauch-Obligatorium • Kontrolle Abdrift und Abschwemmung Ab 1. Januar 2025 Kontrolle Suisse Bilanz die im Jahr 2024 gerechnet wurde

Neue Direktzahlungs-Programme

Ab 1. Januar 2023PSB für PSM-Verzicht • Verzicht auf PSM im Ackerbau (gilt ab Aussaat Winterkultur) - Weiterentwicklung Extenso-Programm - Neu auch Kartoffeln und Zuckerrüben • Verzicht auf Herbizide im Ackerbau und in Spezialkulturen - (gilt bereits ab Ernte Vorkultur 2022) - Weiterentwicklung des bestehenden REB-Programmes • Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte bei Dauerkulturen • Dauerkulturflächen mit Hilfsmitteln der biologischen Landwirtschaft bewirtschaften • Verzicht auf Herbizide in Dauerkulturen - Weiterentwicklung bestehendes REB-Programm Weitere PSB • Nützlingsstreifen anlegen - Übernahme des bestehenden BFF-Typs Blühstreifen • Effzienter Stickstoffeinsatz im Ackerbau - Stickstoffzufuhr <90% des Bedarfs der Kulturen PSB zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit • Lange Bodenbedeckung in Hauptkulturen der oAF und Reben • Schonende Bodenbearbeitung - (gilt ab Ernte Vorkultur 2022) PSB in der Rindviehhaltung • neuer Weidebeitrag - Weiterführung von BTS und RAUS Ab 1. Januar 2024 • Längere Nutzungsdauer Kühe - Erhöhung der durchschnittlichen Anzahl Abkalbungen Bis 31. Dezember 2024 Ende der finanziellen Unterstützung beim Kauf von Geräten mit präziser PSM-Applikationstechnik Bis 31. Dezember 2026 Ende der REB für stickstoffreduzierte Phasenfütterung bei Schweinen

Legende
oAF = offene Ackerfläche
PSM = Pflanzenschutzmittel
REB = Ressourceneffizienz-Beiträge
PSB = Produktionssystem-Beiträge

Quellen
BLW
Agripedia

Was ist eine Parlamentarische Initiative? Mit einer Parlamentarischen Initiative (kurz: Pa. Iv.) kann ein Nationalrat/Ständerat, eine Fraktion oder eine Kommission im Parlament einen eigenständigen Vorschlag zu einem Gesetz einbringen. Die Parlamentarische Initiative ist der stärkste parlamentarische Vorstoss-Typ, sogar stärker als die Motion. Mit der Pa. Iv. wird das Parlament direkt gesetzgeberisch tätig, ohne «Zwischenschaltung» der Regierung. Sie ist damit ein sehr starkes, tendenziell regierungskritisches Instrument.