Im Aargau sind die meisten Bäche für Wasserentnahmen gesperrt, schon seit Mitte Juni 2026. Gesuche für Entnahmen für die Bewässerung sind nur mehr für die grossen Flüsse wie Reuss, Limmat und Aare sowie gegebenenfalls für den Hallwilersee möglich.
Bewässerung seit 2018
Dienstleistungen rund um die Bewässerung bietet der Aargauer Agrarservice von Lukas Burger aus Stetten AG. Kernkompetenz ist die Vermittlung, der Transport, das Ausbringen, aber auch das Lagern von flüssigen Hof- und Recyclingdüngern. Dank des Maschinenparks könnten aber auch Gemüsekulturen wie Kartoffeln, Bohnen, Lauch oder Zuckermais bewässert werden, sagt Geschäftsführer und Inhaber Lukas Burger.
Die Bewässerung bietet er seit dem ebenfalls trockenen Jahr 2018 jährlich den Sommer über an, für die Region Seetal und Freiamt. Derzeit helfe er gar mit Lastwagen Lohnunternehmern in der Ostschweiz aus, für Wassertransporte.
Burger bewässert derzeit vor allem Gemüse wie Karotten oder Randen, oder Kulturen mit hoher Wertschöpfung, wie Süssmais oder allenfalls noch Saatkartoffeln. Nur in Ausnahmefällen bewässert er auch Zuckerrüben, wenn diese beispielsweise neben ohnehin bewässerten Gemüsekulturen stehen. Für andere Kulturen mache das wirtschaftlich keinen Sinn mehr.
Wasser ist keine Handelsware
Teilweise wird Wasser direkt per Tanklastwagen der Reuss entnommen und auf Felder geführt. Andernorts werden Verschlauchung und Bewässerungen ab Hydranten angeboten. Oder das Wasser wird per Leitung oder Lkw zu Containern an den Feldrändern geführt.
Agrarservice biete unterschiedliche logistische Dienstleistungen für die Bewässerung an, sagt Lukas Burger. «Viele Bauern wünschen einen Vollservice, aber auch unsere Kapazitäten sind in dieser Ausnahmesituation halt irgendwann ausgeschöpft.» Grundsätzlich müssten die Produzenten für die Bewilligung für den Wasserbezug besorgt sein, er selbst habe keine. «Wasser ist keine Handelsware.»

Beim Hallwilersee wird derzeit beim Schiffsteg in Seengen AG Wasser entnommen, die Pumpe wird elektrisch aus einer schallisolierten Notstromgruppe betrieben. Eine über 2,5 km lange Transportleitung führt dann zu den Gemüsefeldern, wo mehrere Produzenten bedient werden können. Burger lobt in diesem Zusammenhang die Behörden, die aufgrund der besonderen Situation unkompliziert und wohlwollend Bewilligungen erteilen würden.
Die Lage sei derzeit wirklich prekär, in den letzten zwei Wochen seien vielerorts in der Region die Wiesen und Weiden gekippt, komplett abgedorrt, stellt Burger fest. Hoffnungen, dass sich diese im Herbst wieder erholen und den Futtermangel kompensieren könnten, seien wohl unrealistisch, meint Ralf Bucher, Geschäftsführer Bauernverband Aargau (BVA).

Mais auf Mais ermöglichen
Der BVA hat auf der Vorstandssitzung vom 11. August 2026 Massnahmen beschlossen. So machen die Aargauer bei der nationalen Futterbörse des Maschinenring Schweiz mit. Eine eigene Börse mache keinen Sinn, zumal je nach Region kaum Angebote zu erwarten seien, sagt Ralf Bucher.
Weiter erwartet der Vorstand, dass Konzessionsgebühren für Wasserentnahmen in diesem Ausnahmejahr gestrichen werden. Lockerungen werden für den Maisanbau gefordert. In vielen Regionen wird bereits in diesen Tagen der Silomais siliert, weil sich der nicht mehr weiterentwickelt.
So könne früher Zwischenfutter gesät werden, und im Folgejahr sollte deshalb erneuter Maisanbau ermöglicht werden. Erwartet werden ferner Lösungen bei der Nährstoffbilanz, so bezüglich der Futterreserven. Der BVA unterstützt zudem die Preisforderungen, konkret bei Kartoffeln oder der Milch.
Keine Angebote bei der Futterbörse
Seit dem 6. August 2026 hat der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) auf seiner Website eine Futtermittelbörse aufgeschaltet. Damit sollen Angebot und Nachfrage unkompliziert zusammengebracht werden. Nachfragende für Heu, Silage oder Stroh könnten auf der Börse Anbieter finden.
Damit soll der Austausch innerhalb der Luzerner Landwirtschaft gefördert werden. Beim LBV haben sich allerdings bis Mittwoch 12. August nur Nachfrager gemeldet, welche Futter suchen, hingegen kein einziger Anbieter.
Auch der Zürcher und der Berner Bauernverband bieten Raufutterbörsen an, ebenso schweizweit Maschinenring Schweiz.
Kantone lockern Auflage für Bodenbedeckung
In den letzten Tagen haben mehrere Kantone in der Region, so Aargau, Luzern und Zug, weitere Ausnahmen aufgrund von «höherer Gewalt» bekannt gegeben.
Zentralschweiz passt Bestimmungen für RAUS- und Weidebeitrag an
Auch in anderen Landesteilen herrscht Trockenheit: Der Aargau dehnt die Ausnahmeregelungen wegen «höherer Gewalt» aus. Der Luzerner Bauernverband bietet neu eine Futtermittelbörse an. Und auf vielen Alpen in der Innerschweiz wird das Wasser knapp.LesenSo beim Direktzahlungsprogramm «angemessene Bedeckung des Bodens». Dort gilt die Auflage, dass bei Hauptkulturen im Ackerbau, welche vor dem 1. Oktober geerntet werden, auf mindestens 80 Prozent der Fläche innerhalb von sieben Wochen eine Winterkultur, Zwischenkultur oder Kunstwiese angesät wird.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird diese Frist von sieben Wochen ausgesetzt – vorausgesetzt, dass die Bodenbedeckung noch im laufenden Kalenderjahr angelegt wird. Alle weiteren Bestimmungen in diesem Programm bleiben bestehen. Auch im Gemüsebau gibt es Lockerungen bei der minimalen Bodenbedeckung.
Luzern und Zug weisen darauf hin, dass eine vorgezogene Herbstweide auf Naturschutzflächen möglich ist, sofern dies nicht gemäss Vertrag explizit verboten ist und schon eine reguläre Schnittnutzung stattfand.
Postulat im Kanton Luzern
Aktiv geworden ist auch die Politik. So hat der Luzerner Kantonsrat Stephan Schärli ein Postulat eingereicht zur «Prüfung von Härtefallmassnahmen zur Unterstützung der Luzerner Landwirtschaft infolge der anhaltenden Trockenheit und Wetterextreme». Das Anliegen wird auch in einer ergänzenden Anfrage der Kantonsrätin Hella Schnider aufgenommen. Sie stellt Fragen, wie der Kanton bei Wasserknappheit in Trockenperioden die Versorgungssicherheit der Land- und Alpwirtschaft gewährleisten könne.

