Bakterielle Tomatenwelke an Tomaten (Bild Agroscope)PflanzenschutzBakterielle Tomatenwelke: Bakterien verstopfen die GefässeMittwoch, 16. Oktober 2019 Aktuell konnte Ralstonia pseudosolanacearum nach Angaben des Bundesamts für Landwirtschaft in sieben Kantonen nachgewiesen werden. Die zwölf betroffenen Betriebe bauen alle Ingwer an, der offenbar mit der Bakterienwelke befallen in die Schweiz eingeführt worden ist. Eine entsprechende Meldung sei im Juli 2023 von einem EU-Mitgliedstaat beim Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst eingegangen.

Vor allem Nachtschattengewächse

Neben den 12 nachweislich betroffenen Betrieben laufen Untersuchungen auf weiteren, die möglicherweise kontaminiertes Material angepflanzt haben. Das Bakterium Ralstonia pseudosolanacearum kann mehr als 200 verschiedene Pflanzenarten befallen, vor allem Nachtschattengewächse wie Kartoffeln, Tomaten und Auberginen. Gefährdet seien aber auch Kurkuma, Kohl, Peterli oder Heidelbeeren. Hinzu kommen Ziergewächse wie Rosen oder Wildpflanzen (etwa Schwarzer Nachtschatten oder Fuchsschwanzgewächse).

Der Name passt zu den Symptomen

Das Bakterium gilt in der Schweiz als Quarantäneorganismus und ist somit melde- und bekämpfungspflichtig. Es dringt durch die Wurzeln in die Pflanzen ein und verbreitet sich via die Wasserbahnen. Dadurch welken die Blätter, was Ralstonia pseudosolanacearum den Namen «Bakterienwelke» eingebracht hat. Welkes Laub und Fäulnis an den Wurzeln nennt das BLW als gut sichtbare Befalls-Symptome.

Strategie ist die Tilgung

Die Bekämpfung der Bakterienwelke beruht auf kantonalen Tilgungsmassnahmen, die das BLW koordiniert. Pflanzen in Einheiten mit positiv getestetem Ingwer müssen vernichtet werden, Gewächshäuser und Tunnel werden kontaminiert und es sind strenge Hygienemassnahmen einzuhalten. So ist es auf den befallenen Parzellen untersagt, in den kommenden Monaten etwas anzupflanzen. Der Boden muss luftdicht abgedeckt werden, um die Bakterien zu vernichten.

Die nächsten drei Jahre ist der Anbau von Wirtspflanzenarten untersagt. «Nur so ist eine Tilgung des Bakteriums im Boden möglich», schreibt das BLW.

Hier finden Sie ein Merkblatt zur Bakterienwelke