Die Zeit drängt. In vielen Kantonen sind die Erhebungsfenster bereits offen oder öffnen innert Kürze. Und obschon die neuen Anforderungen an den ökologischen Leistungsnachweis erst in elf Monaten, nämlich am 1. Januar 2024, in Kraft treten, müssen sich die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter bereits jetzt damit auseinandersetzen. Denn wer zum Beispiel einen Wiesenumbruch plant, muss Stolpersteine beachten. Ein…

Neugierig was in diesem Artikel steht?

Lesen Sie mit einem Abo der Bauernzeitung weiter.

Bauernzeitung Digitalabo

  • Verpassen Sie keine News
  • Zugriff auf alle Archiv-Ausgaben der BauernZeitung
  • 30 Tage kostenlos lesen
  • Danach nur CHF 13.– monatlich (mit automatischer Verlängerung)
  • Monatlich kündbar

Sie haben bereits ein Login der BauernZeitung? Dann können Sie sich hier einloggen.