Die Zeit drängt. In vielen Kantonen sind die Erhebungsfenster bereits offen oder öffnen innert Kürze. Und obschon die neuen Anforderungen an den ökologischen Leistungsnachweis erst in elf Monaten, nämlich am 1. Januar 2024, in Kraft treten, müssen sich die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter bereits jetzt damit auseinandersetzen. Denn wer zum Beispiel einen Wiesenumbruch plant, muss Stolpersteine beachten. Ein…

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