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Trotz Kantonsdarlehen muss die Kreditgenossenschaft St. Gallen Investitionskredite kürzen

Bruno Inauen klang an der Generalversammlung der landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft und der Bürgschaftsgenossenschaft des Kantons St. Gallen in Walenstadt (SG) 2026 etwas zuversichtlicher: Die verschärften Konditionen für Investitionskredite beginnen zu wirken, sodass weniger Gesuche eingereicht werden.

Bruno Inauen ist Leiter des Landwirtschaftsamts des Kantons St. Gallen, zudem auch Geschäftsführer der landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft (LKG) und der Bürgschaftsgenossenschaft des Kantons St. Gallen (LBG).

Die LKG war in finanzielle Engpässe geraten. Grund dafür ist, dass das Bundesamt für Landwirtschaft seit 2021 verlangt, dass insgesamt rund 28 Millionen Franken an Investitionskrediten (IK) und 3,6 Millionen Franken an Betriebshilfe an den Bund zurückbezahlt werden und anderen Kantonen zugeteilt werden. Ein weiterer Auslöser für die Liquiditätsengpässe war die steigende Zahl an Gesuchen in den letzten Jahren.

Um 15 Prozent gekürzt

Nun sind die Rückzahlungen an den Bund abgestottert. Was aber bleibt, ist das kleinere Volumen für Investitionskredite und Beiträge. Um dieses Finanzloch zu stopfen, gewährt die St. Galler Regierung der Kreditgenossenschaft einen Überbrückungskredit von 8 Millionen Franken.

«Diese Summe beziehen wir tranchenweise, um die entsprechenden Zinsverpflichtungen klein zu halten», sagte Bruno Inauen. Ende 2030 sei damit aber Schluss. Auch ist das Darlehen mit Bedingungen verknüpft. So muss die Kreditgenossenschaft Massnahmen ergreifen, um finanziell wieder ins Lot zu kommen. Dazu zählen:

  • Verkürzte Rückzahlungsfristen: Für Investitionskredite von 17 auf 14  Jahre und für die Starthilfe von 11 auf 9 Jahre.
  • Landkäufe werden nicht mehr unterstützt.
  • Jedes Projekt wird durchgerechnet, und der beantragte Kredit um 15 % gekürzt.

Frühere Rückzahlung ist gerne gesehen

Durch die Verkürzung der Laufzeiten erhöht sich der Rückfluss an finanziellen Mitteln, sodass der Fonds de Roulement wieder schneller geäuftet wird und für weitere Gesuche zur Verfügung steht.

Bruno Inauen wies darauf hin, dass die Kreditnehmer auf freiwilliger Basis auch früher zurückzahlen können. «Dafür wären wir sehr empfänglich. Einige wenige haben das auch getan.» All diese Massnahmen müssen vom BLW bewilligt werden und sind zudem Voraussetzung, dass allenfalls neue Gelder seitens des Bundes beantragt werden können.

Auszahlungen mit Verspätung

2025 bewilligte der Kanton 161 Gesuche für Investitionskredite mit einem Kreditvolumen von rund 46 Millionen Franken (+ 60 % Vorjahressumme). Auch 2026 ist der Gesucheingang gross. Bisher wurden im laufenden Jahr 65 Gesuche für Investitionskredite bewilligt.

«Auch wenn diese Gesuche bewilligt sind, können wir die Gelder erst auszahlen, wenn im Juni beziehungsweise Oktober die Tilgungsraten bei uns eintreffen», sagte Bruno Inauen. Für später eintreffende Gesuche könne es dann gut und gerne erst 2027 zur Auszahlung kommen. Die Einführung dieser Massnahmen wirke offenbar – Inauen verspüre eine Tendenz zu weniger Gesuchen.

Chancen für Fondsaufstockung bestehen

Bruno Inauen hofft, dass das Bundesparlament Druck mache, so dass die Bundesmittel in den Fonds de Roulement aufgestockt werden. Es ist auch nicht einzig allein der Kanton St. Gallen, der mit Finanzlöchern bei den Strukturverbesserungen zu kämpfen hat, sondern schweizweit kämpfen einige Kreditkassen mit ähnlichen Liquiditätsproblemen und setzen wie der Kanton St. Gallen auf verschärfte Kreditkonditionen.

Alle hoffen darauf, dass neben der Unterstützung der Kantonsregierungen auch der Bund die Mittel aufstockt. Die Chancen dafür sind nicht mal so schlecht. So fordert die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands als Begleitmassnahme des Mercosur-Abkommens zusätzliche Mittel für Strukturverbesserungen.

Teilrevision BGBB sorgt für Klarheit

Regierungsratspräsident und Präsident der LKG Beat Tinner wies darauf hin, dass die IK-Gesuche immer umfangreicher und komplexer werden. «Aber die Landwirtschaft braucht eine moderne Infrastruktur und verlässliche politische Rahmenbedingungen», sagte er. Komplexer werden Investitionsgesuche, weil vermehrt nicht nur herkömmliche Familienbetriebe Gesuche stellen, sondern hinter Projekten oft Konstrukte mit Betriebsgemeinschaften, Baurechten, Dienstbarkeiten, GmbHs oder Aktiengesellschaften stehen. Diesbezüglich wollte man an der Generalversammlung mehr wissen. So informierte Rechtsanwalt Michael Ritter aus Möhlin (AG) über die Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts und deren Auswirkungen auf juristische Personen. Generell ist in der Teilrevision vorgesehen, eine Erhöhung der Belastungsgrenze von 35 % auf 50 % sowie das Vorkaufsrecht des selbstbewirtschaftenden Ehepartners (2. Stelle). «In Bezug auf juristische Personen schafft die Teilrevision des BGBB mehr Klarheit. Die vorgesehenen Änderungen beschränken sich aber ausschliesslich auf Aktiengesellschaften und GmbH», sagte Ritter. Im Gegensatz zur heutigen Regelung muss die selbstbewirtschaftende natürliche Person mindestens ¾ der Stimm- und Kapitalanteile halten – heute sind es 51 %. Will eine AG oder GmbH ein landwirtschaftliches Grundstück oder ein Gewerbe erwerben, muss eine Erwerbsbewilligung eingeholt werden. Die Bewilligungsbehörde kann ihr Einverständnis zudem an Auflagen und Bedingungen knüpfen und im Falle der Verletzung, die Bewilligung widerrufen. In der Sommersession wird das Parlament über die Teilrevision beraten. In Kraft treten werden diese Änderungen frühestens 2027, allenfalls auch erst zu einem späteren Zeitpunkt.