Plus

PFAS: Bund reagiert – doch die Haftungsfrage bleibt offen

Nachdem die BauernZeitung letzte Woche berichtete, dass St. Gallen Bauern in die Pflicht nahm, bevor der Bund eine einheitliche Vollzugsgrundlage zu überschrittenen PFAS-Grenzwerten hatte, hat der Bundesrat am 27. Mai gehandelt. Die drängendste Frage beantwortet er nicht.

Wie die BauernZeitung letzte Woche berichtete, hatte der Kanton St. Gallen Bauern bereits im April persönlich über überschrittene PFAS-Grenzwerte informiert – zu einem Zeitpunkt, als der Bund noch keine einheitliche Vollzugsweisung hatte. Das BLW hatte auf Anfrage mitgeteilt, die Weisung werde «noch im zweiten Quartal 2026» publiziert. Nun sind sie da, allerdings mehr als sechs Wochen nach dem St. Galler Brief an die Bauern.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai nachgezogen: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat eine Weisung an die Kantone erlassen, die den einheitlichen Vollzug der PFAS-Höchstgehalte sicherstellen soll. Rechtssicherheit, die es seit Einführung der Höchstwerte 2024 nicht gegeben hatte. Was das für Betriebe bedeutet, die – wie jene in St.Gallen – bereits vor dieser Weisung in die Pflicht genommen wurden, bleibt offen.

Mischen statt sperren

Der Bundesrat geht noch weiter: Er schickt die Umsetzung der Motion 25.3421 der ständerätlichen Umweltkommission in die Vernehmlassung. Betriebe, die die Höchstwerte nicht einhalten können, sollen mehr Zeit für eine Produktionsumstellung erhalten und währenddessen ein wirtschaftliches Auskommen haben. Die Sonderregelung soll drei Jahre gelten.

Die konkrete Lösung ist heikel: Fleisch, Fisch und Eier, die die Höchstwerte überschreiten, sollen befristet mit unbelasteten Produkten vermischt werden dürfen – solange das Endprodukt die Grenzwerte einhält. Die Konsumierenden sollen darüber informiert werden. Ob und wie das in der Praxis funktioniert, wird die Vernehmlassung zeigen, die bis zum 18. September 2026 dauert.

Für Härtefälle will der Bundesrat bis März 2027 eine Gesetzesgrundlage für finanzielle Unterstützung erarbeiten. Auch die Trinkwassergrenzwerte sollen verschärft werden – der Bundesrat übernimmt die EU-Trinkwasserrichtlinie und will für vier besonders kritische PFAS-Substanzen noch strengere Werte festlegen, unter anderem um den PFAS-Gehalt im Tränkewasser für Tiere zu senken.

Was das BLW auf die Fragen schreibt

Die Antworten des BLW auf die Anfragen der BauernZeitung von letzter Woche sind aufschlussreich – vor allem wegen dessen, was sie nicht sagen.

Zur Frage der nationalen Koordination betont das BLW, es finde «ein enger Austausch und eine Abstimmung zwischen Bund und Kantonen statt». Übergeordnet arbeite der Bund an einem nationalen PFAS-Aktionsplan. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit bestehe eine Arbeitsgruppe mit Bund und Kantonsvertretern. Das klingt nach funktionierender Koordination und steht im Widerspruch dazu, dass St. Gallen im April handelte, ohne dass eine einheitliche Vollzugsgrundlage existierte.

Zur Frage der wirtschaftlichen Folgen für betroffene Betriebe ist die Antwort offen: «Eine umfassende und belastbare Quantifizierung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe ist derzeit nicht möglich, da keine flächendeckenden, einheitlich erhobenen nationalen Daten zur PFAS-Belastung in der Landwirtschaft vorliegen.» Man habe die Höchstwerte aus der EU übernommen – mit dem Ziel, den gleichen Gesundheitsschutz wie in der EU sicherzustellen und den Warenverkehr zu gewährleisten. Welche Folgen das für Schweizer Bauern hat, hat niemand durchgerechnet.

Zur Finanzierung bleibt das BLW vage: Das Landwirtschaftsgesetz sehe Instrumente vor – Ressourcenprojekte, Betriebshilfen, Strukturverbesserungsbeiträge – «wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind». Der entscheidende Satz folgt danach: «Mit der derzeitigen gesetzlichen Regelung tragen die Betriebe resp. die Kantone die finanzielle Hauptlast.»

Die Frage, die niemand beantwortet

Was der Bundesrat nicht angeht: die Haftungsfrage. Die PFAS-Belastung geht in vielen Fällen auf Klärschlamm zurück, der über Jahrzehnte staatlich gefördert auf die Felder ausgebracht wurde. Auf die Frage der BauernZeitung, ob betroffene Betriebe Schadenersatzansprüche gegenüber dem Gemeinwesen geltend machen könnten – gestützt auf die kantonalen Verantwortlichkeitsgesetze –, antwortet das BLW ausweichend: Es handle sich um «historisch gewachsene und diffuse Belastungen», eine klare Zuordnung von Ursachen und Verantwortlichkeiten sei «in den meisten Fällen schwierig». Ob und in welchem Umfang ein Betrieb Ansprüche geltend machen könne, «kann nur im Einzelfall beurteilt werden».

Eine Anfrage der BauernZeitung an den Schweizer Bauernverband, ob betroffene Betriebe Schadenersatzansprüche gegenüber dem Gemeinwesen prüfen könnten, blieb bislang unbeantwortet.