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Die Interessen der Thurgauer Weinbranche sollen stärker vertreten werden

An der Hauptversammlung des Branchenverbandes Thurgau Weine stand die Ausrichtung für die nächsten Jahre im Zentrum. Es sind diverse Massnahmen und Aktivitäten geplant.

«Wir wollen die öffentliche Wahrnehmung und das Image der Thurgauer Weinbranche durch verschiedene Aktivitäten, Anlässe und Massnahmen fördern», so lautete die zentrale Botschaft von Jakob Stark, Präsident des Branchenverbandes Thurgau Weine (BTW), an der diesjährigen Hauptversammlung, die vor einer Woche in Homburg stattfand.

Neue Zusammenarbeiten aufgegleist

In den letzten Jahren zeichneten sich im BTW verschiedene neue Herausforderungen und auch eine Neuausrichtung ab. Der Vorstand unter der neuen Führung von Ständerat Jakob Stark nahm den Ball im vergangenen Jahr auf. «Mein Ziel ist es, zusammen mit dem Vorstand und allen Mitgliedern den schon früher eingeleiteten Entwicklungsprozess des BTW in konkrete Ziele und Massnahmen umzusetzen», führte Stark aus.

An der Basiskonferenz im vergangenen November sind die Ziele 2023 entstanden, welche in diesem Jahr bereits anrollen sollen. Damit der BTW schlagkräftiger werden kann, soll die Interessenvertretung gegenüber Behörden, Ämtern und Verbänden gestärkt werden. Mitglieder und Vorstand sehen zudem Handlungsbedarf auf nationaler Ebene, wo die Zusammenarbeit unter den verschiedenen Verbänden verbessert oder deren Aufgaben gar teilweise auch infrage gestellt werden. Unterstützung findet die angedachte neue Zusammenarbeit in Form einer gemeinsamen Geschäftsstelle mit den anderen Thurgauer Spezialkulturen wie Gemüse, Obst und Beeren. Diese wird nun weiter verfolgt und soll unter dem Dach des VTL erfolgen.

Gemeinsame Aktivitäten sind geplant

Zudem soll der Zusammenhalt gepflegt und gestärkt werden. Bisherige Massnahmen wie die jährlichen Rebbegehungen gemeinsam mit den anderen Kantonen Zürich und Schaffhausen sind fortzusetzen. Auch ist eine flächendeckende Abdeckung mit lokalen Rebbauorganisationen anzustreben. Der BTW sucht ausserdem nach Lösungen, um das Stimmrecht nach Fläche besser gewichten zu können. Ebenfalls sind neue Ideen und Konzepte gefragt, um mit einer neuen Werbe- und Kommunikationsstrategie den Thurgauer Wein zu stärken, wobei ein bunter Korb an Ideen bereits vorhanden ist. Konkret wird aber bereits ein verstärkter Einsatz der verschiedenen Möglichkeiten im Bereich der Sozialen Medien aufgegleist.

Eines der zukünftigen Ziele sehen die Thurgauer Rebleute und Weinmacher(innen) in einer selbstbestimmenden Weinproduktion in Richtung eines naturnahen Rebbaues mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten und gesamtintegrierter Funktion. Dafür steht der Entwicklungsprozess mit dem grünen Rebbau.

Gemäss Rebbaukommissär Markus Leumann sind die ersten Grundsteine für die Definition eines nachhaltigen Weinbaus gelegt, wobei die Entwicklungen noch ganz am Anfang stehen. Für Leumann ist es wichtig, dass sich die Rebleute mit der Thematik auseinandersetzen. Er plädierte auch dafür, dass sich der BTW für einen nationalen Standard bezüglich eines nachhaltigen Schweizer Weins einsetzt. Eine bereits eingesetzte Arbeitsgruppe koordiniert die Umsetzung im Thurgau und hält Verbindung zum nationalen Projekt.

Der Flächenbeitrag wird erhöht

Doch vorerst sind die Rahmenbedingungen im Kanton Thurgau zu klären, erste Pilotbetriebe werden das Projekt ab 2023 umsetzen können. Grundsätzlich zeigten sich die Mitglieder dafür offen, weil man bei diesem Projekt selber handeln kann, bevor mögliche Massnahmen von oben auferlegt werden.

Im vergangenen Herbst hatten es die Thurgauer noch abgelehnt, den Flächenbeitrag für den Deutschschweizer Branchenverband Wein (BDW) um 30 Franken zu erhöhen, wobei dieser auf der gesamten Thurgauer Rebbaufläche zu leisten ist. In der Zwischenzeit konnte aber der Vorstand des BDW überzeugt werden, dass dieser auf eine weitere, bereits im gleichen Umfang angekündigte Erhöhung verzichtet. Nun stimmte eine grosse Mehrheit für die Erhöhung des Flächenbeitrags.

Angepasste Reblagenbezeichnungen

Rebbaukommissär Markus Leumann thematisierte an der Hauptversammlung des BTW auch Anpassungen der Reblagenbezeichnungen: Von der Reorganisation der Thurgauer Gemeinden zwischen 1990 und 2003 sind als Nachwehen auch die Weinbaugemeinden betroffen. Bezüglich der nationalen Weingesetzgebung sind es ausschliesslich die politischen Gemeinden, welche die Ortsbezeichnung von AOC-Weinen vorgegeben, die entsprechend dem Anhang 2 der Thurgauer Landwirtschaftsverordnung festgehalten sind. Bereinigte Vorschläge im Herbst Werden zusätzlich Lagenbezeichnungen verwendet, so müssen diese parzellenscharf definiert und abgegrenzt werden, was wiederum ein Eintrag im Anhang 3 nötig macht. Da nun zahlreiche Thurgauer Gemeinden als solche durch Fusion verschwunden sind, gibt es kein Nussbaumen, Dietingen, Buch oder Iselisberg mehr. «Jetzt müssen im Anhang 2 die Gemeinden und ehemaligen Ortsgemeinden durch mit Karten hinterlegte und definierte Gebiete bereinigt werden», führte Markus Leumann aus. Etwas schwieriger präsentiert sich die Ausgangslage bei Weinfelden entlang des Hügelzugs «Ottenberg». Auf der westlichen Seite der lang gezogenen Reblage befindet sich die Gemeinde Ottoberg. Dieser Name darf entsprechend als Herkunftsbezeichnung für die Reben auf dem Gemeindegebiet verwendet werden. Angrenzend spricht man bei der Weinbezeichnung auch immer wieder vom «Ottenberg», welcher ganz auf Weinfelder Gemarkung liegt. «Wir werden über diesen Perimeter für die Bezeichnung «Ottenberg» mit dem örtlichen Weinbauverein Ende April über die Klärung der definitiven Abgrenzung diskutieren», kündigte Leumann an. Die gesamten bereinigten Vorschläge gehen jetzt an alle Winzer und Winzerinnen in die Vernehmlassung, welche bis Mai oder Juni dazu Stellung nehmen. Aus für eine Spezialregelung An der BTW-Herbstversammlung werden die Ergebnisse vorgestellt, anschliessend wird der Regierungsrat über den definitiven Antrag befinden. Markus Leumann erwähnte zudem, dass die Spezialregelung in Diessenhofen nach einer Übergangsfrist nicht mehr gilt. Diese erlaubte es, dass eine aus der Schweizer Seite bewirtschaftete Reblage in der gegenüberliegenden deutschen Gemeinde Gailingen das Label AOC Thurgau trägt.

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