Ein BASF-Sprecher in Ludwigshafen bestätigte dies und sagte: "Wir sind enttäuscht, dass das Schiedsgericht unseren Argumenten nicht gefolgt ist." Für Bayer bedeutet das eine Entlastung, denn im schlimmsten Fall hätte eine Milliardenbelastung den Gewinn gedrückt.

Hintergrund ist Monsanto-Übernahme

Der Pharma- und Chemiekonzern hatte 2017 und 2018 grosse Teile seines Geschäfts mit Saatgut- und Unkrautvernichtungsmitteln an den heimischen Rivalen BASF für 7,4 Milliarden Euro verkauft. Damit sollten die Bedenken der Wettbewerbshüter hinsichtlich einer zu grossen Marktmacht durch die mehr als 60 Milliarden US-Dollar schwere Übernahme des US-Saatgutriesen Monsanto ausgeräumt werden.

Schiedsklage und Schadenersatz

BASF hatte 2019 eine Schiedsklage angestrengt und dabei Schadenersatz von Bayer gefordert, da angeblich bestimmte Kostenpositionen, insbesondere Personalkosten, nicht hinreichend offengelegt und einigen der veräusserten Geschäftsbereiche nicht in angemessener Weise zugerechnet worden seien. Bayer hatte das bestritten.

Dem Vernehmen nach forderte BASF 1,7 Milliarden Euro plus Zinsen. Analyst Richard Vosser von der Bank JPMorgan geht davon aus, dass Bayer dafür Eventualverbindlichkeiten von 1,5 Milliarden Euro angesetzt hat. Das wären dann etwa drei Prozent des Börsenwertes. Genau ist das der Bilanz des Konzerns nicht zu entnehmen. Die Position dürfte in den im Geschäftsbericht 2021 ausgewiesenen sonstigen Eventualverbindlichkeiten von insgesamt rund drei Milliarden Euro stecken.