Auf zwei Betrieben im Zürcher Weinland, die von der Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes direkt betroffen sind, informierte der ZBV am Martinstag über die möglichen Folgen. Der Zürcher Bauernverband hatte sich in der letzten Zeit intensiv mit der vorgelegten Revitalisierungsplanung auseinandergesetzt und unterbreitete dem Kanton anlässlich der Pressekonferenz die entsprechende Vernehmlassung.

Schriftliche Einwendungen von gegen 100 Landeigentümer

Der ZBV fordert, dass überall dort, wo Fruchtfolgeflächen betroffen sind, auf die Revitalisierung verzichtet wird. Für gegen 100 der 217 vorgesehenen Projekte hat der jeweilige Landeigentümer der Verwaltung schriftlich mitgeteilt, dass das entsprechende Projekt so nicht umgesetzt werden kann.

Auch der Fischereiverband des Kantons Zürich (FKZ) legt Wert darauf, mit der Landwirtschaft zusammenzuarbeiten und flexible Lösungen zu finden. Peter Leumann, Vizepräsident des (FKZ) betonte, dass die Projekte unbedingt individuell beurteilt werden müssen. Ein gewisser Spielraum für die Ausscheidung eines Gewässerraums ist aus der Sicht des FKZ gegeben.

Produktion von Lebensmitteln gewährleisten

Der Zürcher Bauernverband erwartet eine Berücksichtigung seiner Forderungen. Oberstes Ziel ist es auch zukünftig die Produktion von Lebensmitteln und die damit verbundene Ernährung der Bevölkerung zu gewährleisten.

BauZ

Ein ausführlicher Bericht folgt in der gedruckten Ausgabe vom kommenden Freitag.