Die GRUD wurden in den letzten Jahren umfassend überarbeitet und 2017 publiziert. Sie dienen als wissenschaftliche Grundlage für die Berechnung der Suisse-Bilanz. Deshalb habe die Revision der GRUD auch Auswirkungen auf die Berechnung der Suisse-Bilanz, teilt das Bundesamt für Landwirtschft (BLW) mit.

Die Änderungen in der Suisse-Bilanz betreffen insbesondere die Nährstoffausscheidungen, den Grundfutterverzehr verschiedener Tierkategorien (Rauffutterverzehrer, Schweine und Geflügel) sowie Erträge und Nährstoffbedarf einzelner Kulturen. Diese Änderungen treten spätestens für die Berechnung der Suisse-Bilanz für das Kalenderjahr 2019 in Kraft. Die Programme zur Berechnung der Suisse-Bilanz werden von den Anbietern momentan angepasst. Um die Auswirkungen auf den einzelnen Betrieb abschätzen zu können, empfiehlt das BLW, frühzeitig eine Planbilanz mit der Version 1.15 zu rechnen.

Die Wegleitung Suisse-Bilanz sowie weitere detailliertere Infos zu den Änderungen können ab Mitte Mai unter der Rubrik «rechtliche Grundlagen» auf der Homepage des BLW abgerufen werden.

pd/jw