Auf vielen Parzellen wuchs oder wächst infolge der langen Trockenheit nicht mehr viel. Die Weiden sind abgegrast, und es müssen die Wintervorräte angegriffen werden. Oder die Bauern kaufen Futter zu und nehmen ihre Tiere früher von der Alp herunter.
«Höhere Gewalt» liegt vor
Futterzukäufe und Mindererträge wirken sich auf die Nährstoffbilanz aus. Und auch auf die nationalen Tierwohlprogramme. Um den akuten Futtermangel zu brechen, haben sich einige kantonale Landwirtschaftsämter dafür entschieden, dass Bauern extensive und wenig intensiv genutzte Wiesen ab sofort Mähen dürfen. Bei einigen Kantonen müssen die Bauern dies beim Amt melden oder gar vorgängig ein Gesuch einreichen.
Auch auf einigen Alpen wird langsam das Futter knapp und die Älpler nehmen ihre Tiere früher nach Hause. In diesem Fall würde dann aber der Mindesttierbesatz eines Sömmerungsbetriebes nicht mehr stimmen. Und die Sömmerungsbeiträge würden gekürzt.
Die Verordnung über die Sömmerungsbeiträge sieht aber vor: «Können aufgrund höherer Gewalt Bestimmungen dieser Verordnung nicht oder nur teilweise erfüllt werden, so kann der Kanton auf die Kürzung oder Verweigerung der Beiträge verzichten.»
Und zu dieser höheren Gewalt gehört eben auch die Dürre. Von dieser Möglichkeit machen nun viele Kantone gebrauch. In den meisten Fällen reicht eine Meldung beim Amt für Landwirtschaft, bei einigen ist aber auch ein schriftliches Gesuch nötig. Damit dieses Recht auch wirklich geltend gemacht werden kann, ist es Voraussetzung, dass die Alp in den letzten Jahren regelmässig zwischen 90 und 110% bestossen wurde und in der aktuellen Saison mit einem vergleichbaren Tierbestand geplant und begonnen wurde.
Laufhof statt Weide
Falls bei der Nährstoffbilanz (Suissebilanz) oder beim GMF-Programm, wegen den Futterzukäufen die Bilanz nicht mehr aufgeht, empfehlen die Kantone verschiedene Vorgehensweisen. Einen fiktiven Futterverkauf anzugeben ist eine davon. Andere Kantone stellen klar, dass ausserordentliche Futterzukäufe grundsätzlich bei ihnen gemeldet werden müssen. Auf jeden Fall ist es für die Kontrolle wichtig, dass man die Trockenheit auch belegen kann, zum Beispiel mit Fotos. Viele Landwirtschaftsämter erlauben auch eine Abweichung von den RAUS-Bestimmungen. So dürfen dann die Rinder statt auf die Weide, auch nur auf den Laufhof gelassen werden.
Jasmine Baumann