In den letzten Tagen hat der Entscheid von Proviande, 800 t Kuhfleisch in Hälften zum Import freizugeben, für Stimmung im negativen Sinne gesorgt.

WTO gibt Mindestmarktzutritt vor 

Dass rotes und weisses Fleisch zum Import freigegeben werden müssen, liegt an der Welthandelsorganisation WTO und dem Agrarabkommen von 1995 und den damals vereinbarten Zollkontingenten. Das Kontingent Nr. 5 (rotes Fleisch) umfasst insgesamt 22 500 t Fleisch; wovon insgesamt 20 700 t für Rindfleisch und die übrigen 1800 t auf Schaf-, Ziegen-, Pferdefleisch und weitere Spezialitäten entfallen. Das Kontingent Nr. 6 beinhaltet weisses Fleisch; vorwiegend Schweine- und Geflügelfleisch. Das bei der WTO notifizierte Importkontingent umfasst 54 500 t. Davon entfallen 42 200 t auf Geflügel- und 8498 t auf Schweinefleisch.

Diese Importkontingente sind quasi der Mindestmarktzutritt, der in der Schweizer Fleischbranche ausländischen Akteuren gewährt werden muss. Allerdings hat die Fleischbranche verschiedene Möglichkeiten, die eigenen Interessen zu wahren; so können einerseits die Importkontingente bei schlechter Inlandversorgung erhöht werden. Oder man kann - wie diese Tage geschehen - für einen Monat ganz auf Importe verzichten. 

BLW verwaltet Importkontingente

Die Importkontingente werden in jedem Fall vom Bundesamt für Landwirtschaft verwaltet. Das BLW entscheidet nicht einfach so, sondern stützt sich auf die interessierten Kreise ab. Das ist namentlich der Verwaltungsrat von Proviande, zu dem Vertreter der Produzenten und der Abnehmer gehören (siehe Kasten). Der Verwaltungsrat trifft sich monatlich zur Beurteilung der Marktlage und empfiehlt dann dem BLW die Importmengen. Den Empfehlungen voraus gehen Diskussionen zur Marktlage und zu allgemeinen Herausforderungen; das Gremium fällt letztlich einen Mehrheitsentscheid, dem alle Branchenakteure folgen.

Proviande selbst versucht, den Markt soweit im Gleichgewicht zu halten, dass stets genügend Fleisch und stets gutes Schweizer Fleisch verfügbar sind.

hja