Der Kantonsrat genehmigte die durch die Agrarpolitik 2014-17 nötig gewordene Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes mit 70 zu 13 Stimmen. Die Kantonsbeiträge für Steillagen bleiben dabei erhalten. Der Regierungsrat wollte diese streichen, weil der Bund neu mehr Beiträge bezahlt als die bisherigen Kantons-und Bundesbeiträge zusammen ausmachen.

Dem Regierungsrat gefolgt ist der Kantonsrat aber in der Frage nach Beiträgen für ressourcenschonendes Güllen. Der Kanton wird künftig für die Nutzung von Schleppschläuchen keine Beiträge mehr ausrichten. Dies soll neu reine Bundesaufgabe sein. Der Bund zahlt aber nur 30 Franken pro Hektare, während die Bauern bisher 45 Franken erhalten haben.

sda