Die Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate (WZVV) schützt Lebensräume von Zugvögeln und ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasservogelarten. Diese Verordnung wird nun revidiert und mit einer Bestimmung zur Prävention vor Wildschäden ergänzt, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in einer Mitteilung schreibt.

Dies betrifft besonders die vermehrt vorkommenden Kormorane, die Schäden in der Berufsfischerei verursachen. Deshalb soll die WZVV mit einem spezifischen Kormoran-Artikel ergänzt werden.

Mit der Überweisung der Motion „Massnahmen zur Regulierung fischfressender Vögel und zur Entschädigung von Schäden an der Berufsfischerei“ hat das Parlament den Bundesrat 2010 beauftragt, die Jagdverordnung und WZVV zu überarbeiten. Diese Überarbeitung sieht eine Vollzugshilfe zur Schadenverhütung und –erhebung, Regulation der Kolonien in den Vogelreservaten sowie zur interkantonalen Koordination vor, die das BAFU in Zusammenarbeit mit den umsetzenden Kantonen erarbeiten soll.

Weiter sieht die Teilrevision eine Präzisierung der Voraussetzungen und der Bewilligungspflicht für Regulierungseingriffe bei Konflikten mit jagdbaren Tieren wie dem Wildschwein vor. Zudem wird der Lebensraum für Wasser- und Zugvögel durch die Erweiterung von Schutzgebieten vergrössert.

Die Anhörung dauert noch bis zum 17. Oktober 2014.

 

lid