Seit dem 1. Januar muss jeder Landwirtschaftsbetrieb, der Hof- oder Recyclingdünger abgibt oder zuführt, sämtliche Nährstofflieferungen im elektronischen Lieferscheinsystem Hoduflu erfassen. Hoduflu (Abkürzung für Hofdüngerflüsse) ist ein EDV-Programm des BLW zur Erfassung der Hofdüngerflüsse zwischen Betrieben.


Elektronische Lieferscheine zur Nachweispflicht


Bei Hofdüngerlieferungen innerhalb des Kantons sind seit dem 1. Januar keine Hofdünger-abnahmeverträge mehr nötig. Privatrechtlich können zur Sicherstellung der Verwertung überschüssiger Hofdünger weiterhin Verträge abgeschlossen werden. Befindet sich ein Abnehmer ausserhalb des Kantons, müssen die entsprechenden Richtlinien und Grundsätze des Standortkantons berücksichtigt werden.


Für das Kontrolljahr 2014 müssen trotzdem noch die bestehenden Hofdüngerverträge zusammen mit der abgeschlossenen Nährstoffbilanz des Jahres 2013 vorgewiesen werden. Auch nach dem Wegfall der Vertragspflicht muss, wer Hofdünger abnimmt, einen Bedarf für zusätzliche Dünger nachweisen können (mittels Nährstoffbilanz).


Rindvieh- und Schweinehaltungsbetriebe, die weniger als 50 Prozent der anfallenden Hofdünger auf der eigenen oder gepachteten Nutzfläche ausbringen, dürfen Hofdünger nur innerhalb der ortsüblichen Bewirtschaftungsbereichs von 6 km abgeben.

Ausnahmebewilligungen gibt es für Betriebe, die anerkannte Nahrungsmittelnebenprodukte wie Schotte, Trester oder Zuckerrübenschnitzel verwerten.


Erfassung von Lieferungen 
und Geltungsbereich


Damit die Lieferungen korrekt erfasst werden, muss nach folgenden Schritten vorgegangen werden:

  • Einstieg über Agate (www.agate.ch);
  • Anmeldung mit Agate-Nummer und Passwort (analog zu TVD);
  • Login in «Hoduflu» via Register Informationen > Hofdüngerflüsse;
  •  Der Abgeber muss jede Lieferung innerhalb von 30 Tagen in Hoduflu mittels Lieferschein erfassen. Diese Lieferung muss vom Abnehmer innerhalb von drei Tagen bestätigt werden (per E-Mail, SMS oder direkt über Hoduflu).


Für die Berechnung der Nährstoffbilanzen und die Erfüllung des ÖLN werden ab 2014 nur noch Lieferungen berücksichtigt, die in Hoduflu erfasst und bestätigt wurden. Für das ÖLN-Jahr werden Lieferungen angerechnet, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember erfolgen und spätestens bis zum 31. Dezember bestätigt wurden. Rückwirkend werden keine Lieferungen anerkannt.

Bei der ÖLN- und Biokontrolle auf den Betrieben mit Hofdüngerweg- respektive -zufuhren wird geprüft, ob die Nährstoffmenge gemäss Hoduflu mit der Nährstoffmenge in der Hofdüngerbilanz übereinstimmt.

Stefanie Vögele