Die Tierschutzgesetzgebung schreibt neu vor, dass alle neuen und bisherigen gewerbsmässig arbeitenden Klauenpfleger ab dem 1. Januar 2017 eine anerkannte Ausbildung (FBA) absolviert haben müssen, um die gewerbsmässige Klauenpflege durchführen zu dürfen.


Eine solche Ausbildung muss durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannt sein. Ziel dieser Ausbildung ist es, dass die Person, welche die Klauenpflege für Rinder durchführt, schonend und fachgerecht mit den Tieren umzugehen weiss.

Über einzelne Ausnahmen entscheiden die Kantone. Nach Abschluss der FBA meldet sich der Klauenpfleger bei dem entsprechenden Kanton um dort die Bewilligung für die gewerbsmässige Klauenpflege zu erhalten.


Klauenpfleger mit bestandener Profiprüfung bis Ende 2013 sowie bisherige Instruktoren der Schweizer Klauenpfleger Vereinigung (SKV) werden vermutlich als Einzelfallausnahme kantonal bewilligt und müssen dafür keine zusätzliche Ausbildung absolvieren. Der SKV wird diese Ausbildung zukünftig allen Interessierten anbieten. Dabei werden weiterhin auch die Grund- und Modelkurse wie bisher angeboten.


Peter Fankhauser