Der Beschluss tritt laut Mitteilung der Staatskanzlei rückwirkend auf den 1. Januar 2015 in Kraft. Keine Entschädigung wird geleistet für Völker, die vor dem 1. Januar 2015 vernichtet wurden und für nachweisbar vernachlässigte Völker. Im Kanton Glarus werden heute rund 1000 Bienenvölker betreut.

BauZ