Damit unterlägen diese Pflanzensorten grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen, heisst es im am Mittwoch in Luxemburg publizierten Urteil.

In der Folge müssten die auf diesem Wege bearbeiteten Pflanzen auch als "gentechnisch veränderte Organismen" gekennzeichnet werden. Die EU macht im GVO-Bereich strenge Auflagen.

Gemäss den Luxemburger Richter sind von dieser Verpflichtung nur jene mit Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen ausgenommen, die seit langem als sicher gelten.

Konkret dreht sich der Fall um die sogenannte Genscheren- oder Mutagenese-Technologie, mit der das Erbgut von Pflanzen schneller und gezielter verändert werden kann als bisher. Geklagt hatte ein französischer Bauernverband.

sda/reu/apa