Anfang Juli besuchten Paolo Degiorgi und Claudia Holenstein vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die zwei Alpkäsereien «Precht» und «Siez» im Weisstannental, um sich direkt vor Ort über die Produktion von St .Galler Alpkäse zu orientieren.

Dabei wurde das für die «Geschützte Ursprungsbezeichnung» AOP vorgesehene Pflichtenheft mit allen involvierten Parteien besprochen. Dadurch konnten fast alle zwischen der Sortenorganisation und dem BLW noch divergierenden Punkte weitgehen ausgeräumt und so der Weg für die Publikation des AOP-Gesuches frei gemacht werden.

Den langen Weg bis zu einem AOP angetreten


Seit sieben Jahren strebt der Verein der St. Galler und Appenzeller Alpkäseproduzenten an, für den St. Galler Alpkäse die Geschützte Ursprungsbezeichnung AOP zu erlangen. Mit der fachlichen Begleitung der «AOP-Spezialisten» des Landwirtschaft­lichen Zentrums St.Gallen, Rolf Künzler und Hans Oppliger, wurden in einem längeren Prozess und in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Alpkäseproduzenten verschiedene Entwürfe für das zukünftige Pflichtenheft schrittweise erarbeitet.


Jede Fassung wurde jeweils dem Bundesamt für Landwirtschaft für Stellungnahmen unterbreitet und das Pflichtenheft auf diese Weise schrittweise weiterentwickelt. Bis Anfang 2014 konnten dadurch bis auf wenige Anforderungen fast alle Differenzen ausgeräumt werden.


Auf Tradition beruhen und gemäss Lebensmittelrecht


Ein Produkt kann nur mit einem AOP geschützt werden, wenn es auf einer langen Tradi­tion beruht und in einer Region bis heute verankert ist.


Dabei gilt es aber auch zu beachten, dass ein Produkt nicht nur auf traditionellem Handwerk beruhen darf, sondern sich auch unter den heutigen Rahmenbedingungen wie dem Lebensmittelrecht und zeitgemässer In­frastruktur und Produktions-

techniken behaupten können muss.


Praxisnahes und zukunftstaugliches Pflichtenheft


Deshalb erfordert die Erarbeitung eines Pflichtenheftes, das ja dann in Zukunft für alle Produzenten verbindlich sein wird, einen längeren Prozess bei welchem auch die Anliegen der heutigen Produktionsbetriebe einbezogen werden müssen.

Aus diesem Grund nahmen am Augenschein vor Ort und der anschliessenden Besprechung des Pflichtenheftes die Vertreter der St. Galler Alpproduzenten, Präsident Hans Sturzenegger, Geschäftsführer Richard Schwendener und Nationalrat Walter Müller, sowie als Fachperson der für dieses Gebiet zuständige Käsereiberater Josef Artho, Bamos AG Bazenheid, teil.


Kupferkessi: Traditionelles Wissen ist wertvoll


Traditionell wurde der St. Galler Alpkäse im Kupferkessi hergestellt. Dies unter anderem auch deshalb, weil früher einfach kein anderes geeignetes Metall für die Herstellung eines Kessis zur Verfügung stand.

Heute ist die Realität, dass viele neu eingerichtete Käsereien mit einem Kessi aus Chromstahl ausgestattet werden. Neben der traditionellen Erfahrung bestätigen nun aber auch neueste wissenschaftliche Untersuchungen, dass eine Spitzenqualität von Alpkäse nur in einem Kupferkessi hergestellt werden kann.



Deshalb ist es für die Produk­tion von St.Galler Alpkäse AOP wichtig, dass im Pflichtenheft die Herstellung in einem Kupferkessi vorgeschrieben wird. Damit kann auch in Zukunft eine einheitliche Spitzenqualität dieses regionalen Produktes garantiert werden.


Hans Oppliger, LZSG