Folgende Bezeichnungen gehören auf eine Produkteetikette

Sachbezeichnung: nicht zu verwechseln mit einem Fantasie- oder Markennamen, Bsp. Coca Cola = Markenname, koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk = Sachbezeichnung

Zutaten: in absteigender Reihenfolge gemäss Rezeptur, Allergene hervorgehoben, Auslobung der Prozentangabe zu den Zutaten, die in der Sachbezeichnung benannt werden

Mindesthaltbarkeit: «zu verbrauchen bis» oder «mindestens haltbar bis», je nach Produktegruppe

Füllmenge: Gewicht- oder Volumenangabe je nach Produkt, Abtropfgewicht bei eingelegten Produkten

Warenlos: L-Nummer dient zur Rückverfolgbarkeit, sie lässt erkennen, in welcher Charge das Produkt produziert wurde

Hersteller: Name, Adresse, CH-PLZ, Ort

Preis: Grund- und Detailpreis, auf Etikette oder direkt am Regal

Nährwerttabelle: obligatorisch, wenn die Produkte nicht lokal und direkt an den Kunden abgeben werden z. B. Onlineshop oder schweizweiter Versand

zusätzliche produktspezifische Kennzeichnung: Sie sind in den einzelnen Verordnungen zu finden. Merkblätter und Auskunft dazu erhält man an den landwirtschaftlichen Ausbildungs- und Beratungszentren.

Manuela Isenschmid-Huber

Einen ausführlichen Artikel zum Thema lesen Sie in der Printausgabe der BauernZeitung vom 21. September.

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