Die Genossenschaft Thurgauer Milchproduzenten (TMP) zog bei den Milchbauern Beiträge ein, welche sie dann der LactoFama AG – einer Selbsthilfeorganisation – zukommen liess. Mit diesem Überweis sollten zu hohe Ungleichgewichte, welche saisonal auf dem Markt entstehen, abgefangen werden. In einem Fall kam es zu einer Verweigerung dieser Beitragszahlungen, wobei das Gericht eingeschaltet wurde.

Landwirt sollte zuerst nachzahlen

Der angeklagte Bauer weigerte sich 2015, die oben genannten Beiträge einzuzahlen. Die TMP hatte ihn vor dem Bezirkgericht in Arbon eingeklagt und erhielt zunächst Recht. Die Klage wurde mit der Begründung geschützt, dass die Beiträge durch die Statuten und den Zweck der Genossenschaft abgedeckt seien und die ergriffene Massnahme dabei helfen würde, die Milchmenge und den Milchpreis abzusichern. Deshalb hättte der Bauer diese Beträge nachzahlen müssen. Dieser zog den Entscheid an das Obergericht weiter.

Vor Obergericht Recht bekommen

Wie heute in einer Medienmitteilung des Obergerichts Thurgau informiert wurde, war der Landwirt nun Recht zugesprochen worden. Beim Urteil wurde verkündet, dass bei der Generalversammlung der TMP nie festgehalten wurde, dass sie diese Beiträge einziehen würden, somit sei der Bauer der Genossenschaft keine Nachzahlungen schuldig. Das Urteil ist aber noch nicht rechtkräftig und kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.

cpo