Mikroverunreinigungen werden heute in den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) nur ungenügend entfernt. Sie gelangen in Gewässer, wo sie schon in geringsten Mengen eine Gefahr für Tiere und Pflanzen bedeuten. Auch das Trinkwasser kann beeinträchtigt werden.
Deshalb soll nun in Kläranlagen eine zusätzliche Reinigungsstufe eingebaut werden.

Das Parlament ist dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt und hat beschlossen, dass dies zu 75 Prozent vom Bund finanziert werden soll. Rund 100 Kläranlagen müssen aufgerüstet werden.


Zur Finanzierung wird bei allen ARA eine Abgabe auf der Basis der angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner erhoben. Der Höchstbetrag der Abgabe wurde auf 9 Franken pro Jahr und Einwohner festgesetzt. Die Bestimmungen werden in der Gewässerschutzverordnung präzisiert. Laut BAFU dürfte die Revision der Verordnung Ende 2014 in die Vernehmlassung gehen.

sda