Der Pflanzenschutzmittel-Hersteller Syngenta ist direkt vom Verbot des Wirkstoffs Chlorothalonil betroffen, schreibt die Firma in einer Medienmitteilung. Trotzdem habe man die begründete Verfügung gegen die Zulassung erst nach der Kommunikation an die Medien erhalten. Das ist nicht der einzige Kritikpunkt am Vorgehen der Behörden.

Relevant oder doch nicht?

Konkret widersprechen sich die Behörden nach Meinung von Syngenta selbst:

  • Einerseits sei der Widerruf der Zulassung damit begründet worden, dass man Abbauprodukte von Chlorothalonil im Grundwasser gefunden habe.
  • Andererseits seien die hauptsächlich diskutierten Abbauprodukte aber im Trinkwasser als nicht relevant, also für Mensch und Umwelt als ungefährlich eingestuft worden. 

Das Verbot von Chlorothalonil sei daher widersprüchlich begründet.

Beschwerde geplant

Syngeta ist mit dem Entscheid des Bundesamts für Landwirtschaft gegen diesen Wirkstoff nicht einverstanden und will nun beim Bundesverwaltungsgericht dagegen Beschwerde einreichen.

Mehrere Ziele

Mit der Beschwerde verfolge man mehrere Ziele:

  • Einerseits eine Aufhebung der Verfügung, dass Chlorothalonil also wieder zugelassen wird.
  • Anderseits will Syngenta auch, dass das Gericht die Art und Weise, wie Wirkstoffe für den Verkauf und die Anwendung in Zukunft verboten werden, überprüft. Dabei geht es um die Beurteilungskriterien der Behörden, die zu einem Verbot führen sollen und auch um den Zeitrahmen des Prozederes.

Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid will Syngenta auf den Verkauf von Chlorothalonil verzichten, wodurch das Verbot für Anwendung und Verkauf vorläufig in Kraft bleibt.