In mehreren Regionen der Schweiz übersteigen die Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser die erlaubten Höchstwerte. Die Trinkwasserversorger müssen die innert zwei Jahren korrigieren. In Ausnahmefällen können die Kantone ihnen jedoch eine längere Frist gewähren, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer Mitteilung schreibt. Es hat heute eine neue Weisung dazu erlassen.
Auch politische Gründe sind möglich
Diese bleibt zwar dabei, dass die Kantone verfügen müssen, dass das Trinkwasser zwei Jahre ab Beanstandung die rechtlichen Anforderungen erfüllen muss. Ist aber eine Umsetzung der Massnahmen innert zwei Jahren aus zeitlichen, finanziellen, politischen oder ökologischen Gründen nicht möglich, so kann der Kanton eine längere Frist verfügen. Die Kantone müssen das BLV über die verfügten Massnahmen informieren.
Etappensieg für Syngenta: Chlorothalonil nicht mehr «wahrscheinlich krebserregend»
31.08.2020
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Bund Chlorothalonil nicht länger als «wahrscheinlich krebserregend» bezeichnen darf. Auch dessen Metaboliten sind nicht mehr «relevant» zu nennen.
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Mit seinem Entscheid folgt das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Pflanzenschutzmittel-Herstellers Syngenta, die das Unternehmen Ende Januar eingereicht hatte. Darin hatte Syngenta Widersprüche der Behörden in Sachen Chlorothalonil bemängelt: Die im Trinkwasser gefundenen Metaboliten seien als nicht gefährlich für Mensch und Umwelt eingestuft worden und trotzdem seien ebendiese für das ...