Im aktiven Veredelungsverkehr dürfen Verarbeiter Rohstoffe zollfrei einführen, sofern die Produkte daraus wieder exportiert werden. Für Milchgrundstoffe wie Milchpulver oder Butter gilt seit 2019 ein Informationsverfahren: Gesuche werden der Branche zur Kenntnis gebracht; potenzielle Lieferanten haben danach einige Tage Zeit, mit einem Angebot auf den Antrag zu reagieren. Zieht ein Gesuchsteller den Antrag nicht zurück, erteilt der Zoll nach Ablauf der Frist die Importfreigabe. Das Verfahren ist schlank und ermöglicht den Marktakteuren, auf etwaige Bedürfnisse der verarbeitenden Industrie zu reagieren. Es war ein Kompromiss, damit die Nachfolgelösung für das Schoggigesetz (Einführung allgemeine Milchzulage, Umlagerung in den Fonds Regulierung und den Fonds Rohstoffpreisausgleich der BOM) 2019 eingeführt werden konnte.
Als Folge des Angebotsüberhangs im Milchmarkt im Frühjahr 2026 wollen Ständerätin Isabelle Chassot (Mitte, FR) und Nationalrat Martin Hübscher (SVP, ZH) die Vergabepraxis strenger machen: Gesuche für Milchgrundstoffe sollen wieder ein ordentliches Bewilligungsverfahren durchlaufen, und bei gleichwertigem Preis, gleicher Qualität und verfügbarer Menge sollen inländische Grundstoffe Vorrang erhalten. Der Bundesrat empfiehlt die Motion mit Verweis auf den Kompromiss bei der Aufhebung des Schoggigesetzes sowie auf die potenziellen Risiken für den Industriestandort Schweiz zur Ablehnung. Der Ständerat hat das Geschäft der zuständigen Kommission zur Vorberatung zugewiesen. Den Ordnungsantrag stellte Peter Hegglin (Mitte, ZG), der zugleich Präsident der Branchenorganisation Milch (BOM) ist. Das Thema wird in einer der nächsten Sessionen wieder die kleine Kammer beschäftigen; die gleichlautende Motion im Nationalrat wurde noch nicht behandelt.

