Fabio Regazzi will eine Anpassung der Jagdverordnung: Da der Bund bestimmt, welche Tiere geschützt und damit nicht jagdbar sind, solle er als Verantwortlicher auch die vollen Kosten tragen. Zumal die Kantone bereits Aufwände für die Bearbeitung der Schadensfälle hätten, etwa für Abklärung, Ermittlungen, Kontrollen usw.  

Verordnung folgt dem Gesetz

Der Bundesrat hatte die Motion abgelehnt – aus dem simplen Grund, dass sie nicht umsetzbar wäre, wie Bundesrätin Simonetta Sommaruga erklärte. Denn rechtlich gesehen ist eine Verordnung die Konkretisierung eines Gesetzes und kann diesem nicht widersprechen. Regazzi müsste folglich beim Jagdgesetz und nicht bei der -verordnung ansetzen, da das Jagdgesetz heute eine Teilung der Kosten vorschreibt (20 Prozent für den Kanton und 80 Prozent für den Bund). «Wenn Sie das ändern wollen – das ist Ihr gutes Recht –, dann bitte ich Sie, eine Motion einzureichen, um die gesetzlichen Grundlagen bzw. das Jagdgesetz zu ändern», fuhr Sommaruga fort.

Nationalrat stimmt trotzdem zu

Mit 106 zu 85 Stimmen bei drei Enthaltungen wurde die Motion im Nationalrat den rechtlichen Problemen zum Trotz angenommen. Der Vorstoss geht somit in den Ständerat.