Knoblauch kennt man vom Kochen, als reiner Extrakt habe er aber auch eine repellente Wirkung auf Schadinsekten, hielt Andreas Gafner (SVP/BE) im Nationalrat fest. Was man für die Küche kaufen kann, ist für den Einsatz im Feld allerdings nicht zugelassen, das BLW habe einen entsprechenden Antrag einer Schweizer Firma auf Zulassung als Grundstoff abgelehnt und eine Zulassung als Pflanzenschutzmittel (PSM) empfohlen. Angesichts des enormen Aufwands, der damit verbunden gewesen wäre, kam es aber nicht dazu und somit ist Knoblauchextrakt heute in der Schweiz nicht im Pflanzenschutz erlaubt.

Zulassung vereinfachen

Solchen Geschichten will Andreas Gafner einen Riegel schieben und dazu eine Motion auf den Weg gebracht. Darin fordert er ein Meldeverfahren für Pflanzenstärkungsmittel und PSM, die auf natürlichen Produkten oder Rohstoffen basieren. Ihre Zulassung soll damit – analog zu Deutschland und Frankreich – vereinfacht werden.

Formal eine Blattdüngung

Das heutige System führe nämlich dazu, dass die Regeln umgangen würden, erklärte der Motionär in der grossen Kammer: Man bringe die natürlichen Produkte gemischt mit Dünger als Blattdüngung aus, da es für Düngemittel ein anderes Zulassungsverfahren gebe. «Somit sind viele Produkte im Umlauf, die aber formell als Blattdünger zugelassen sind», so Gafner. Dafür ist das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zuständig, für PSM hingegen das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Das führe aber dazu, dass sich Landwirte wie auch Hersteller letztlich in einer Grauzone bewegen.

Bereits aufgegleist

Bundesrat Alain Berset erklärte die ablehnende Haltung der Regierung damit, für die Zulassung von per Definition mit sehr wenig Risiken verbundene Grundstoffe sei eine Anmeldung bei der Zulassungstelle bereits heute ausreichend. Zu diesen Substanzen zählen z. B. Brennesselextrakt oder Zwiebelöl, Knoblauch ist auf der Grundstoff-Liste aber tatsächlich nicht zu finden.

Ausserdem habe sich seit der Einreichung der Motion einiges getan, fuhr Berset fort. Es laufe derzeit die Revision der Pflanzenschutzmittel-Verordnung, in deren Rahmen die Vermarktung von Produkten aus reinen Grundstoffen vereinfacht werden solle. Weitere Erleichterungen für die Inverkehrbringung prüfe man.

Nächste Station Ständerat 

Am Ende überzeugten die Argumente von Andreas Gafner aber deutlich: Ohne Gegenstimme wurde die Motion bei vier Enthaltungen angenommen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.