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Luzern hat einen neuen Normalarbeitsvertrag Landwirtschaft

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit wurde von 55 auf 52 Stunden gesenkt. Ursprünglich war eine grössere Herabsetzung vorgesehen. Der Bauernverband ist mit dem Kompromiss zufrieden.

«Der neue Normalarbeitsvertrag (NAV) genügt sicher nicht, um den auch in der Landwirtschaft ausgeprägten Fachkräftemangel zu beheben», sagt Raphael Felder, stellvertretender Geschäftsführer des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbands (LBV). Dieser regle ja nur ein Minium, und um Angestellte zu finden und zu halten, reiche das sicher nicht. Die Marktsituation sei sehr angespannt, die Personalknappheit akut. Die Abwanderung in andere Branchen sei lukrativ, auch wegen der besseren Bezahlung. Das handwerkliche Geschick, welches viele Bauern auszeichne, und das auch mit der vielfältigen Ausbildung gefördert werde, sei eben auch in anderen Branchen gefragt. Da müssten die landwirtschaftlichen Arbeitgeber flexibel sein und Gegensteuer geben, damit Stellen interessant seien.

Antrag von der Basis

Im Kanton Luzern wurde der NAV Landwirtschaft totalrevidiert, damit an die aktuellen Verhältnisse angepasst, und der Schutz der Arbeitnehmenden wurde verbessert, heisst es in der Medienmitteilung des Kantons. Die Kantone seien selber verpflichtet, Normalarbeitsverträge für landwirtschaftliche Arbeitnehmer zu erlassen, weil das Arbeitsgesetz des Bundes auf solche Arbeitsverhältnisse nicht anwendbar sei.

Die nicht mehr zeitgemässe Luzerner Fassung wurde auch bäuerlicherseits hinterfragt, wie eine Basisbefragung und Diskussionen im Landwirtschaftsrat zeigten. So stellte der LBV im Mai 2018 beim Regierungsrat den Antrag, den veralteten NAV zu überarbeiten. Dies auch, um die Berufe in der Landwirtschaft wieder attraktiver zu machen. Ende 2021 ging ein Entwurf in die Vernehmlassung bis Ende Februar 2022. Grundsätzlich wurde eine Totalrevision begrüsst, so auch eine Anpassung der Höchstarbeitszeit.

52 statt 55 Wochenstunden

«Wir sind grundsätzlich zufrieden mit dem neuen NAV» sagt Raphael Felder. Das sei ein optimaler Kompromiss, entstanden in guter Zusammenarbeit zwischen der kantonalen Dienststelle Wirtschaft, Arbeit, Soziales und der Arbeitsgemeinschaft Berufsverbände Landwirtschaftlicher Angestellter.

Im Vorfeld habe es zwar einige Diskussionen um die Arbeitszeit gegeben, neu gelten 52 Stunden pro Woche. «Der Schritt von den bisherigen 55 auf die ursprünglich vorgeschlagenen 49 Stunden wäre gar nicht verkraftbar gewesen», so Felder. Gerade für Betriebe mit Spezialkulturen wäre das eine zu harte Kostensteigerung gewesen, erklärt Felder. Zumal die Erntezeit auch die Arbeitszeit bestimmt und viele ausländische Helfer die Zeit hier zum Arbeiten effektiv nutzen wollen.

Angelehnt habe man sich schliesslich an die Praxis in anderen Kantonen, wobei es nach wie vor auch solche mit tieferer oder noch höherer Wochenarbeitszeit gebe.

Saisonalität beachten

Die neue Regelung lässt gleichwohl eine gewisse Flexibilität zu. Neu soll die tägliche Arbeitszeit elf Stunden nicht übersteigen. Es können gemäss neuem NAV aber auch Jahresarbeitszeiten und saisonal unterschiedliche Zeiten vereinbart werden.

Bei Arbeitsverhältnissen von mehr als einem Monat gilt zwingend die Schriftlichkeit. Ausdrücklich geregelt wird im NAV auch der Gesundheitsschutz, und hingewiesen wird auf den bundesrechtlich geltenden Anspruch auf Mutter- und Vaterschaftsurlaub. Für die Entlöhnung soll auf die Ansätze der Berufsverbände abgestützt werden. Der Mindestlohn genüge allerdings nur als Einstiegslohn. Bei den meisten Arbeitsverhältnissen und vor allem bei langjährigen Angestellten seien die Löhne deutlich höher, weiss Felder. Der neue totalrevidierte Luzerner NAV Landwirtschaft tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

55 Stunden in Nidwalden

Auch im Kanton Nidwalden soll der NAV total revidiert und angepasst werden. Ein Vorschlag ist derzeit in der öffentlichen Anhörung. Die Höchstarbeitszeit soll ebenfalls reduziert werden, allerdings von 57 auf 55 Stunden. Bemühungen der Branche um Flexibilität für Alpbetriebe seien berücksichtigt worden. Der Nidwaldner NAV soll im April 2023 in Kraft treten.

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