Das Luzerner Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG) bleibt sehr restriktiv und einengend. Auch nach der vorgesehenen Lockerung für Selbstbedienungsgeschäfte ohne Verkaufspersonal, dazu gehören auch viele Hofläden von Bauernhöfen. Immerhin sollen die nun künftig täglich von 6 bis 22 Uhr offen halten dürfen. Bisher waren legale Öffnungszeiten Montag bis Freitag bis 19 Uhr und vor Feiertagen bis 17 Uhr, während an Sonn-…

Möchten Sie diesen Artikel lesen?

Lesedauer: 4 Minuten

Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.

Artikel kaufen

Ein Abo der BauernZeitung kaufen.

Zum Aboshop

Haben Sie bereits ein Konto?
Hier einloggen.