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Leere Kassen, lange Fristen: Die Grenzen der Trockenheitshilfe

Zinslose Darlehen, vorgezogene Direktzahlungen, Fonds Suisse: Der Bund verspricht Hilfe für trockenheitsgeplagte Betriebe. Die Praxis zeigt jedoch: Wer schnell Geld braucht, kommt oft nicht darum herum, andere Wege zu gehen – zum Beispiel über Crowdfunding.

Der Sommer 2026 hat vielerorts Spuren hinterlassen, die man erst im Winter richtig zu spüren bekommt: leere Futterlager, dünne Kassen. Der Bund verweist auf ein bestehendes Instrumentarium. Doch für Betriebe, die jetzt akut Geld brauchen, klafft zwischen Anspruch und Wirklichkeit oft eine Lücke.

Sandra Helfenstein, Mediensprecherin des Schweizer Bauernverbands (SBV), fasst die wichtigsten Instrumente zusammen: Zinslose Darlehen laufen über die kantonalen landwirtschaftlichen Kreditkassen, koordiniert über die Dachorganisation KOLAS. Die vorgezogene Auszahlung der Direktzahlungen läuft über das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) – die Kantone müssen dafür ein Gesuch stellen, wie BLW-Direktor Christian Hofer bereits im August bestätigt hatte. «Wir prüfen noch weitere Möglichkeiten, aber die sind noch nicht spruchreif», sagt Helfenstein.

«Das wird eine Herausforderung»

Dass die zinslosen Darlehen als schnelle Lösung taugen, hatte BLW-Direktor Christian Hofer bereits Anfang August in Aussicht gestellt: Betriebe, die durch die Trockenheit in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, könnten zur Überbrückung ein zinsfreies Betriebsdarlehen beantragen, so Hofer damals gegenüber Medienschaffenden im von der Trockenheit besonders extrem betroffenen Wittinsburg BL.

Wie gross die Lücke zwischen diesem Anspruch und der Praxis ist, zeigt ein Gespräch mit Hans Oesch von der Bernischen Stiftung für Agrarkredite (BAK). Sein Befund ist deutlich: «Das ist keine kurzfristige Massnahme.»

Der Grund liegt im Verfahren selbst. Anders als bei Investitionskrediten gibt es bei den zinslosen Betriebshilfedarlehen kein vereinfachtes Verfahren. Bevor ein Gesuch überhaupt bearbeitet wird, müssen Buchhaltung und Steuererklärung 2025 vollständig vorliegen – «was gerade bei Betrieben mit geringer Liquidität erfahrungsgemäss oft nicht der Fall sein dürfte», so Oesch. Sind die Unterlagen komplett, dauert die Bearbeitung mindestens drei Monate. Hinzu kommt: Im Fonds der BAK sind aktuell kaum Mittel vorhanden, es gibt bereits jetzt Wartezeiten für die Auszahlung der bereits bewilligten Kredite von bis zu anderthalb Jahren.

Oesch rät deshalb dazu, Alternativen zu prüfen – etwa einen Kontokorrentkredit bei der Bank, oder die Unterstützung durch Familie und Bekannte.

Ein Kanton zu Kanton unterschiedliches Bild

Wie akut das Problem ist, hängt allerdings vom Kanton ab. Bei der Zürcher Landwirtschaftlichen Kreditkasse (ZLK) zeichnet Wilfried Kägi ein deutlich entspannteres Bild: Bislang seien keine Betriebshilfedarlehen im Zusammenhang mit der Trockenheit eingegangen – nur rund sieben telefonische Anfragen bei fast 900 Kundinnen und Kunden, meist zu Sistierungen bestehender Kredite. Die Mittel im kantonalen Fonds würden aktuell einiges an Gesuchen abdecken, so Kägi – allerdings rechnet die ZLK bei einem anhaltenden Trockenheitsszenario mit erheblichem Mehrbedarf und prüft bereits eine vorsorgliche Aufstockung.

Ganz anders die Lage in Luzern: Dort sind die Mittel für Betriebshilfedarlehen laut Geschäftsführer Samuel Brunner bereits vollständig erschöpft – eine Folge der hohen Nachfrage nach Investitionshilfen in den vergangenen Jahren. Gesuchstellende müssen mit ein bis fünf Monaten rechnen, bis ihr Antrag überhaupt bearbeitet wird. Dass bislang kaum Gesuche zur Trockenheit eingegangen sind, liegt laut Brunner nicht an fehlendem Bedarf, sondern daran, dass «stets kommuniziert wurde, dass keine zusätzlichen Geldmittel zur Verfügung stehen» – viele fragen also gar nicht erst an.

Im besonders stark von der Trockenheit betroffenen Baselbiet laufen die Vorbereitungen für zusätzliche Massnahmen unterdessen auf Hochtouren. «Die Vorarbeiten laufen Tempo Teufel», sagt Andreas Bubendorf vom Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung. Ein Entscheid ist noch nicht gefallen – die aktuelle Lage erfordere Möglichkeiten, die über die bislang verfügbaren Optionen hinausgehen, doch damit rechtlich alles sauber abläuft, brauche es noch etwas Zeit. In dringenden Fällen empfiehlt Bubendorf, sich direkt am Ebenrain zu melden. Im Einzelfall seien bereits jetzt ein Vorbezug von Direktzahlungen, Stundungen bei laufenden Kreditrückzahlungen oder auch neue Betriebshilfedarlehen möglich – letztere aufgrund der leeren Kassen aber nur in sehr bescheidenem Rahmen. Auch hier bleibt der grosse Ansturm bislang aus: Bisher gingen erst zwei Gesuche für zinslose Darlehen ein, dazu einige Gesuche um Vorbezug sowie mehrere um Stundungen.

Dank Crowd-Funding gut durch den Winter

Eine ganz andere Lösung abseits von Bürokratie und Wartefristen hat Familie Rosset vom Grienhof in Reigoldswil BL gewählt: Ihre 30 Milchkühe frassen bereits die Wintervorräte, als sie im Juli eine Spendenaktion auf GoFundMe starteten. «Es hat gut funktioniert. Die Leute zeigten sich solidarisch», sagt Sandra Rosset. Zusammengekommen sind bisher rund 22 000 Franken.«Es hat gut funktioniert. Die Leute zeigten sich solidarisch», sagt Sandra Rosset und zeigt sich erleichtert: «Mein Mann konnte noch rechtzeitig Futter beschaffen – jetzt kommen wir wenigstens durch den Winter».

Gespendet haben nicht nur Nachbarn, sondern Menschen aus dem ganzen Land und dem Ausland, jeden Alters – «es gab auch Kinder, die ihr Sparsäuli geschlachtet haben». Die Rossets sind mittlerweile nicht mehr allein: «Viele haben es nachgemacht», sagt Sandra Rosset. Sie sieht darin auch eine Chance für die Zukunft – etwa in Form grösserer, koordinierter Sammelaktionen nach dem Vorbild der Glückskette. Auch SBV-Sprecherin Sandra Helfenstein nennt Crowdfunding als mögliche Lösung für stark betroffene Betriebe: «Der Vorteil ist, dass eine sehr individuelle Hilfe möglich ist. Die Spenderinnen und Spender wissen also so sehr konkret, an wen ihr Geld geht und für was es verwendet wird.»

Fonds Suisse passt Regeln an

Eine weitere Anlaufstelle für Betriebe in der Krise: Fonds Suisse. Er springt dort ein, wo Schäden nicht anderweitig versicherbar sind – konkret bei Wassertransporten im Sömmerungsgebiet. Eine Sonderrolle spielt die Institution dabei aus einem weiteren Grund: Bislang schlossen ihre Richtlinien «Dürre» explizit als Grund für Nothilfe aus. Das hat sich geändert: Wie Geschäftsführer Daniel Arni bestätigt, hat Fonds Suisse die Richtlinien im Juni 2026 angepasst – aus den Erfahrungen der vergangenen acht bis zehn Jahre heraus wird Trockenheit neu als Schadenursache berücksichtigt. Die überarbeiteten Richtlinien werden diese Woche offiziell publiziert.

Bereits jetzt hat Fonds Suisse auf Anfrage einzelner Kantone erste Gesuche für Wassertransporte im Sömmerungsgebiet bewilligt – dort, wo Betriebe keine Versicherung gegen solche Schäden abschliessen können. Auf der normalen landwirtschaftlichen Nutzfläche bleibt Trockenheit dagegen primär Sache der Ernteversicherung; Fonds Suisse kann hier ergänzend an Restkosten wie der Wiederherstellung beteiligt sein.

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