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Kontrollen: Die Anzahl Boden- und Pflanzenanalysen soll sich verzehnfachen

Bereits nächstes Jahr will der Bund über tausend Boden- und Pflanzenanalysen finanzieren. Das Budget dafür steht, die gesetzliche Grundlage bildet die AP 22+.

Bisher hat sich das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) jedes Jahr an den Kosten für rund 100 bis 200 Laboranalysen von Pflanzen- und Bodenproben beteiligt. Die Durchführung bzw. das Beauftragen der Labors liegt bei den Kantonen. Bei diesen Zuständigkeiten soll es bleiben – aber ab 2025 sollen es zehnmal mehr Proben sein.

Selbstdeklaration ergänzen

Der Ausbau der Beprobung von Pflanzen und Böden auf den Betrieben ist Teil des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2024, dessen Vernehmlassung derzeit läuft. Auf Anfrage begründet das BLW den Vorschlag mit der guten Wirksamkeit der Kontrolle als Ergänzung zu den Aufzeichnungen bezüglich Pflanzenschutzmitteln (PSM) «Die Aufzeichnungen sind eine Selbstdeklaration», erklärt Sprecherin Sarah Kehrli, und weiter: «Die ergänzende stichprobenartige Überprüfung des konformen PSM-Einsatzes mittels Laboranalysen von Pflanzen- oder Bodenproben ist effektiv und effizient.» Das Vorgehen habe sich bewährt, und in Anbetracht einer wirksamen Kontrolle zur Verwendung von PSM solle daher die Anzahl Analysen steigen. Im Fokus steht neben den ÖLN-Auflagen der Produktionssystembeitrag (PSB) für den Verzicht auf PSM.

«Überprüfung ist effektiv und effizient.»

Sarah Kehrli, BLW-Sprecherin, über die ergänzenden Laboranalysen.

Budget bereits erhöht

Den Beschluss zu dieser Änderung hat das Parlament im Rahmen der AP 22+ gefällt, hält das BLW fest. Für die zusätzlichen Proben ist ab 2025 ein Budget von einer halben Million Franken vorgesehen und auch bereits im Finanzplan eingeplant. Das würde reichen, um rund 1326 Laboranalysen zu finanzieren, wird in den Vernehmlassungs-Unterlagen vorgerechnet. Dort heisst es auch, die deutliche Erhöhung der Anzahl Proben sei hauptsächlich vonseiten der Kantone gewünscht und begrüsst worden.

In Zahlen

0,5 Millionen Franken sind für die Vergütung der Laboranalysen budgetiert. 100–200 Analysen von Boden- und Pflanzenproben gab es bisher schweizweit pro Jahr. 350 Franken zahlte der Bund 2023 pro Probe an die Kantone. 1326 Analysen wären somit mit dem neuen Budget finanzierbar.

Regionale Auswahl

Während das BLW die Finanzen regelt, sorgen die Kantone wie erwähnt für die eigentliche Beprobung. «Die kantonalen Landwirtschaftsämter sind für den Vollzug zuständig und entscheiden über die Auswahl der Kulturen und der zu überprüfenden ÖLN- bzw. PSB-Anforderungen je nach regionalen Besonderheiten eigenständig», gibt Sarah Kehrli Auskunft. Je nach Jahr und aktuellen phytosanitären Gegebenheiten seien Schwerpunkte (z. B. Rapsanbau oder Rebbau) sowie im Verdachtsfall gezielte Proben möglich.

Nur Pflanzenschutz

Welcher Kanton wie viele Bundesgelder für Laboranalysen bekommt, berechnet das BLW aufgrund der jeweiligen Flächen mit Acker- und Dauerkulturen. Für die Landwirte hat die Beprobung keine Kostenfolge, es werde lediglich die Konformität des Pflanzenschutzes verifiziert, so das BLW. Nährstoff- oder Humusgehalte bzw. weitere ÖLN- oder PSB-Anforderungen sind demnach nicht Teil dieser Analysen.

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