Der 4. Juni war ein erfolgreicher Tag für die Landwirtschaft. Den bäuerlichen Parlamentariern um SBV-Präsident Markus Ritter ist es gelungen, eine komfortable Mehrheit des Nationalrats zur Rückweisung der Gesamtschau zu bewegen.

AP erst nach Abstimmung 

Gleichzeitig zeichnet sich auch eine Lösung für die Agrarpolitik 2022+ (AP 22+) ab, bei der alle Beteiligten ihr Gesicht wahren können. Anders als ursprünglich von der Kommission (WAK-N) angestrebt, wird nicht um zwei Jahre verschoben, sondern der «Dienstweg» eingehalten: Die Vernehmlassung kommt im Herbst 2018 und die Botschaft ein Jahr später. 

Im Gegenzug strebt das zuständige Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) an, dass sich das Parlament erst nach der Volksabstimmung über die Trinkwasser-Initiative (TWI) der AP 22+ annimmt: «Das WBF geht davon aus, dass das Volk vor der Beratung im Erstrat über die TWI bestimmt haben wird», erklärt Sprecher Erik Reumann. Damit erfüllt das WBF eine der Bedingungen, welche die WAK-N und nun auch der Nationalrat mit der Rückweisung der Gesamtschau verbunden haben.

Kommt ein Gegenvorschlag?

Der schön aufgegleiste Deal zwischen WBF und SBV hat allerdings einen Haken, beziehungsweise eine grosse Unbekannte: Die Frage, ob es einen (indirekten) Gegenvorschlag zur TWI gibt oder nicht. Falls ja, dürfte der Zeitplan mit Volksabstimmung bis im Frühjahr 2020 scheitern. 

Das Geschäft und ein allfälliger Gegenvorschlag sind im Bundesrat offenbar hoch umstritten. Ein erster Termin zur Behandlung der TWI ist bereits verschoben worden. Dies hat damit zu tun, dass die Befürworter  in- und ausserhalb des Parlaments mindestens so hohen Druck aufbauen, wie das bäuerliche Nein-Lager. Dieses will einen Gegenvorschlag verhindern, da ein solcher noch strengere Öko-Vorschriften mit sich bringen würde. Markus Ritter geht davon aus, dass der Gegenvorschlag vom Tisch ist: «Das hat der Bundesrat am Montag zugesichert». 

akr

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