In verschiedenen europäischen Staaten breitet sich derzeit die hochansteckende Afrikanische Schweinepest aus. Im Rahmen der Anpassung der Tierseuchenverordnung reagiert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV und erweitert die Kompetenzen der Kantonstieräzt(innen) im Falle eines Ausbruchs in der Schweizer Wildschweinpopulation.

 

Sperre oder neue Vorschriften im Wald

Unter gewissen Voraussetzungen soll es möglich sein, den Zugang zum Wald einzuschränken. Vorgesehen sind Zugangsverbote, die Vorschrift, auf den Wegen zu bleiben oder eine Leinenpflicht für Hunde. «Dadurch können Bewegungen der Wildschweine und damit die Weiterverbreitung der Seuche verhindert werden», schreibt das BLV.  Die neuen Regelungen kämen auch im Falle der Klassischen Schweinepest zum Zug. Diese wird wie die ASP von einem Virus ausgelöst und kann durch infizierte Tiere, Fleisch oder z. B. Jagdutensilien übertragen werden.

Bessere Rückverfolgbarkeit für Kameliden

Lamas, Alpakas und Kamele sollen neu innert 30 Tagen nach der Geburt wie Equiden mit einem Mirkochip gekennzeichnet werden. Dessen Nummer wäre beim Verstellen der Tiere auf dem Begleitdokument festzuhalten. Ziel hierbei ist eine bessere Rückverfolgbarkeit, um auch in dieser Tiergruppe allfällige Seuchen effektiver bekämpfen zu können. Lebende Tiere müssen laut BLV nicht nachträglich gechippt werden.  

Verstärkter Schutz vor Tierseuchen

Das erklärte Ziel der Revision der Tierseuchenverordnung ist eine Angleichung des Schweizer Rechts an jenes der EU. Nur wenn Gleichwertigkeit herrsche, könne weiterhin ungehindert mit Tieren und tierischen Lebensmittel wie Käse mit der EU gehandelt werden.

Priorität habe bei der Überarbeitung aber auch ein verstärkter Schutz der Schweizer Bestände vor Tierseuchen. Dazu wurde die Liste der erfassten Tierseuchen ergänzt, bei einigen Krankheiten will man die Bekämpfungsmassnahmen verschärfen (wie etwa bei der ASP). Allgemein soll in Zukunft neben dem Tier- und Personen- auch der Warenverkehr aus einem verseuchten Gebiet eingeschränkt werden.

Stärker in den Fokus rückt ausserdem die Aquakultur. Betriebe mit dieser Produktionsform müssen zusätzliche Daten angeben, etwa zur Kapazität oder der Abwasserentsorgung.

Die Vernehmlassung zur Revision der Tierseuchenverordnung endet am 31. Januar 2022. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Zoonosen verhindern
Tier im Fokus beschäftigt sich aktuell weniger mit Tierseuchen, sondern mit Zoonosen. Die Tierschutzorganisation findet, bei von Tieren übertragenen Krankheiten wie etwa Covid-19 werde zu viel Symptombekämpfung betrieben. Der Umgang mit Nutztieren müsse sich drastisch ändern, da die «intensive Massentierhaltung» eine Brutstätte für Kranken sei, heisst es in einer Mitteilung. Die Tierhaltung sei substanziell zu verbessern.
Ausserdem fordert Tier im Fokus einen nationalen Vorsorgeplan zur Verhinderung von Pandemien und dass sich die Schweiz international für den Tierschutz als Lösung einsetzt. 75 Prozent der neu auftretenden Infektionskrankheiten hätten ihren Ursprung in Tieren, heisst es weiter. Die FAO habe den Zusammenhang zwischen Tierwohl, Umwelt und menschlichem Wohlergehen erkannt, wie er im «One Welfare»-Konzept betont wird. Das Bewusstsein wachse langsam, es brauche aber verbindliche Zusagen.