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Höhere Anforderungen für Direktzahlungen: Machen mehr SAK und höhere Bildung die Landwirtschaft besser?

Der SAK-Schwellenwert für den Erhalt von Direktzahlungen soll mehr als verdoppelt und ein EFZ oder FA vorausgesetzt werden. Aus Sicht des Bundesrats verspricht das mehr Nachhaltigkeit, für die Kleinbauern droht eine «aktive Förderung des Hofsterbens».

Eine gute Ausbildung und Beratung führen zu mehr Nachhaltigkeit und Einkommen in der Landwirtschaft. Ausserdem erfordern mehr Handlungsspielräume fundierte Fachkompetenzen. Von diesen beiden Zusammenhängen geht der Bundesrat aus und will daher die Mindestanforderungen für den Erhalt von Direktzahlungen mit der AP 30+ erhöhen.

Ausnahmen unter anderem fürs Berggebiet

Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren müssten demnach Direktzahlungsbezüger ein EFZ aus dem Berufsfeld Landwirtschaft haben, über den Fachausweis Bäuerin bzw. bäuerlicher Haushaltsleiter verfügen oder im Berufsfeld Landwirtschaft eine höhere Ausbildung absolviert haben.

Bisher ist formell auch ein Berufsattest (EBA) im Berufsfeld Landwirtschaft ausreichend. Ebenfalls zulässig ist heute eine Grundbildung in einem anderen Beruf, ergänzt mit einem Direktzahlungskurs (Nebenerwerbskurs, NEK) oder mit einer praktischen Tätigkeit während mindestens drei Jahren auf einem Landwirtschaftsbetrieb.

Mit der AP 30+ steigen also ab 2033 die Ausbildungsanforderungen. Dabei sind folgende Ausnahmen vorgesehen:

Berggebiet: Für Betriebe bis 0,8 SAK reicht ein nicht-landwirtschaftliches EFZ in Kombination mit dem Direktzahlungskurs als Weiterbildung.

Übergangsbestimmung: Die neuen Regeln gelten nicht für Bewirtschafter, die im Jahr vor dem Inkrafttreten der erhöhten Anforderungen bereits Direktzahlungen erhalten. Das soll die Änderung sozialverträglich machen.

Erben: Während dreier Jahre nach einem Todesfall müssen Erben keine Ausbildungsanforderungen erfüllen.

«Diese Massnahme unterstützt Landwirt(innen) dabei, Produktionsgrundlagen standortangepasst und effizient zu nutzen», so die Unterlagen zur Vernehmlassung der AP 30+. Damit würden Produktion und Flächenproduktivität, insbesondere der Pflanzenbau, gestärkt. Dasselbe gelte für den Beitrag der Landwirtschaft zur Ernährungssicherheit. Man trage zur Schliessung der Ziellücken im Umweltbereich bei und verbessere die Wertschöpfung der Landwirtschaft.

Höhere Hürde für Quereinsteiger in die Landwirtschaft

Da ist die Kleinbauern-Vereinigung (VKMB) ganz anderer Meinung. Bereits im Februar kritisierte sie die Pläne, den NEK nicht mehr für die Direktzahlungsberechtigung anzuerkennen. Dieser Kurs sei ein wichtiger Zugang zur Landwirtschaft für Personen, die erst nach einer abgeschlossenen Erstausbildung und somit häufig etwas älter in die Landwirtschaft einstiegen. «Oftmals erlaubt es ihre familiäre Situation nicht, dann noch ein landwirtschaftliches EFZ nachzuholen», argumentiert die VKMB. Mit den vorgesehenen Ausnahmen fürs Berggebiet gibt sich die Vereinigung nicht zufrieden. Zumal dort bisher bis 0,5 SAK gar keine Ausbildungsanforderungen gestellt werden.

«Die Gesellschaft und Branchenpartner erwarten insbesondere von jenen Landwirt(innen), die Direktzahlungen erhalten, eine nachhaltige Wirtschaftsweise im umfassenden Sinn», steht im erläuternden Bericht zur AP 30+. Die OdA AgriAliForm – mit ihren 10 Mitgliedorganisationen aus dem Berufsfeld Land- und Pferdewissenschaft – sowie die Kantone würden ebenfalls «im Grundsatz» höhere Anforderungen an die Ausbildung verlangen.

Und weiter: «In einem immer anspruchsvoller werdenden Umfeld ist die Ausbildung von zunehmender Wichtigkeit, um erfolgreich und nachhaltig sowie auf den Markt ausgerichtet einen Betrieb leiten zu können.» 

Einen Betrieb erfolgreich zu führen, sei komplex – gerade im heutigen Umfeld, argumentiert der Bundesrat. (Bild: SBV)

SBV stimmt höheren Bildungsanforderungen zu

Der Schweizer Bauernverband (SBV) habe sich in den letzten Jahren immer dafür eingesetzt, dass der Direktzahlungskurs nur noch für kleinere Betriebe im Berggebiet gültig ist, gibt Michelle Schenk-Wyss Auskunft. Sie leitet den Geschäftsbereich Agrarwirtschaft beim SBV. «Alle anderen sollen eine ordentliche Ausbildung machen, mindestens das EBA inklusive dreijähriger Praxiserfahrung», fährt Schenk-Wyss fort. Dass mit dem Wegfall des NEK als Weg zur Direktzahlungsberechtigung die Hürde für Quereinsteiger höher wird, sieht sie nicht als Problem. «Einen Betrieb zu führen, erfordert viel Wissen und Know-how», schliesst sich die Agrarwissenschaftlerin der Argumentation des Bundesrats an. Eine gewisse Grundbildung könne daher erwartet werden, findet sie. 

Der SBV befürwortet Ausnahmen für kleinere Betriebe im Berggebiet, aber höhere Anforderungen für alle anderen, sagt Michelle Schenk-Wyss. (Bild: SBV)

«Zukünftige Leiter von Talbetrieben sollen eine ordentliche Ausbildung machen, mindestens das EBA inklusive dreijähriger Praxiserfahrung.»

2200 Talbetriebe bekämen nach drei Jahren nichts mehr

Neben der Ausbildung soll künftig auch die minimale SAK-Höhe für den Bezug von Direktzahlungen im Talgebiet steigen: von heute 0,2 auf 0,5 SAK, ebenfalls ab 2033. Dass dies für die Bergzone nicht gilt, soll die Bewirtschaftung von peripheren Flächen sicherstellen.

Talbetriebe unter 0,5 SAK seien Nebenerwerbshöfe, weil deren Betriebsleiter(innen) in der Regel weniger als die Hälfte ihrer Arbeitszeit auf dem Betrieb arbeiteten, so der Bundesrat. Das heutige Minimum von 0,2 SAK berechtige viele Höfe zum Bezug von Direktzahlungen, bei denen die Strukturkosten überdurchschnittlich hoch ausfielen und eine professionelle Bewirtschaftung oft nicht gegeben sei.

Die höhere SAK-Schwelle betrifft laut Bund rund 2200 Betriebe im Talgebiet, die per 2033 nicht mehr direktzahlungsberechtigt wären. Das spätere Inkrafttreten der Regelung soll ihnen betriebliche Anpassungen ermöglichen. «Gleichzeitig wird die Flächenmobilität erhöht, die anderen Betrieben ein Wachstum ermöglicht.» Für die VKMB ist das eine aktive Förderung des Hofsterbens mit zusätzlichen, unguten Nebenwirkungen.

Resilienz – eine Frage der Betriebsgrösse?

«Politische, marktwirtschaftliche oder klimatische Veränderungen treffen einseitig ausgerichtete Betriebe hart, die ihre Anpassungsfähigkeit auf Kosten der Spezialisierung aufgegeben haben», gibt die VKMB zu bedenken.

Auch der SBV sieht die höhere SAK-Schwelle im Talgebiet kritisch. «Wir bezweifeln, dass diese Massnahme ein positiver Beitrag zu einer wirtschaftlicheren und leistungsfähigeren Landwirtschaft wäre», erklärt Michelle Schenk-Wyss. Grundsätzlich seien erbrachte Leistungen zu bezahlen – auch von kleineren Betrieben. Allerdings läuft zurzeit beim SBV noch die interne Vernehmlassung der provisorischen Stellungnahme des Verbands zur AP 30+ bei den Mitgliedorganisationen.

«Der SBV wird seine definitive Haltung dazu erst im Anschluss kommunizieren können», hält Schenk-Wyss fest. Sicher ist sie jedoch, dass die Fähigkeit zur Klimaresistenz bzw. Klimaresilienz weniger mit der Betriebsgrösse zu tun hat, als mehr mit anderen Faktoren. Schenk-Wyss nennt beispielsweise die wirtschaftliche Situation des Betriebs als einen solchen Faktor.

Kleine, vielfältige Betriebe seien resilienter, macht die VKMB geltend. (Bild: Jil Schuller)
VKMB-Präsident Kilian Baumann sagt, kleinere Höfe seien essenziell für Vielfalt und Versorgungssicherheit. (Bild: Jil Schuller)

«Kleinere Bauernbetriebe würden ihrer Existenzgrundlage beraubt.»

Maximal 325 000 Franken Direktzahlungen pro Betrieb

Aus Sicht der VKMB steht auch die Akzeptanz der Direktzahlungen auf dem Spiel, wenn zunehmend grössere Betriebe auch immer grössere Beträge erhielten. «Während kleine Bauernbetriebe – die für die Vielfalt und Versorgungssicherheit essenziell sind – ihrer Existenzgrundlage beraubt würden», warnt VKMB-Präsident Kilian Baumann.

Daher begrüsst die Vereinigung, dass in der AP 30+ eine schrittweise Abstufung der Direktzahlungen vorgeschlagen wird. Statt der bisherigen Abstufung nach Fläche (Basisbeitrag Versorgungssicherheit ab der 60. Hektare) soll die Summe der Beiträge schrittweise ab 100 000 Franken sinken: pro 50 000 Franken jeweils um 10 Prozent. Ein Betrieb mit 280 000 Franken Direktzahlungen pro Jahr bekäme so noch 238 000 Franken (– 42 000 Franken). «Mit diesem Begrenzungssystem kann ein Maximum von 325 000 Franken pro Betrieb erreicht werden», heisst es im erläuternden Bericht zur AP 30+.

Ausgenommen wären die Beiträge für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität sowie der Zusatzbeitrag zum Versorgungssicherheits-Basisbeitrag. Auch soll die neue Abstufung nur für Ganzjahresbetriebe gelten. «Die schrittweise Reduktion der gesamten Direktzahlungen pro Betrieb berücksichtigt die positiven Skaleneffekte der Leistungserbringung», so die Begründung der Neuerung.

Bauernverband ist für Abstufung – aber andere Messlatte

Die VKMB zeigt sich über diese Abstufung zwar erfreut. Es fehle aber ein Sockelbeitrag, der jedem Betrieb und grössenunabhängig ausbezahlt wird. So bleibe die erwünschte Umverteilung von der Grösse zur Vielfalt aus. Letztere betont die Vereinigung mit ihrem Höfenetzwerk, das kürzlich auf 100 angewachsen ist. Der Schwerpunkt liegt aber nicht auf der Grösse der Betriebe. «Kein Hof zu klein für die Produktion von Nahrungsmitteln, kein Hof zu gross für die bäuerliche Landwirtschaft»: So beschreibt die VKMB ihr Motto. In der Vielfalt – nicht nur zwischen den Betrieben, sondern auch, etwa durch Diversifizierung, auf den Betrieben – liege die Zukunft.

Eine gewisse Abstufung bzw. Begrenzung der Direktzahlungen ist im Sinne des SBV. «Bisher haben wir uns aber immer dafür ausgesprochen, eine Abstufung nach SAK vorzunehmen», ergänzt Michelle Schenk-Wyss. Damit würde – im Gegensatz zu den Vorschlägen des Bundesrats – nicht nur die Betriebsgrösse, sondern auch die Arbeit berücksichtigt.

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