Im Grundsatz gibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) dem Verein zum Schutz des landwirtschaftlichen Grundeigentums (VSLG) Recht: «Wir stimmen Ihnen grundsätzlich zu, dass bei korrekter Anwendung der Schätzungsanleitung des Bundes der Mittelwert der jeweiligen Schätzungen wieder dem zugrunde gelegten Wertniveau entsprechen sollte», schreibt BLW-Direktor Christian Hofer in einem Schreiben an den VSLG, das der…

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